Verjährung von Grunddienstbarkeit in Praxis
Von: , Frage gestellt am So, 9. Jan 2000
Wenn ein Grundstücksteil entgegen der Grunddienstbarkeit zur Einhaltung eines Schutzstreifens neben einem verrohrten Wasserkanal samt Kanal überbaut wurde (grob fahrlässig) und nicht sofort der Abriß gerichtlich erzwungen wird, was ergeben sich dann für Folgen?
Kann auch später noch ein Anspruch auf Abriß gemäß § 1027 BGB bei Problemen geltend gemacht werden? Und kann sonst vom Störer der Grunddienstbarkeit auch alternativ verlangen, alles weitere zu unterlassen, was mögliche Schäden und Folgerisiken erhöhen würde, sowie alle Mehrkosten durch den Überbau geltend gemacht werden?
Gibt es auch geeignete Literatur, die solche fälle parxisnah zeigt und die hier angewandten Lösungen?
Gerald
