Macht sich die Lehrerin strafbar?

Von: , Frage gestellt am So, 9. Jan 2000

Hallo,
ich hab da mal ´ne Frage, die meinen Kumpel betrifft.
Er ist mit einer Lehrerin zusammen und er macht sich nun Gedanken, ob sie sich dabei strafbar macht.
Noch einige Fakten dazu:
- Er ist 16, könnte also nach Gesetzeslage mit Einwilligung seiner Eltern auch schon heiraten.
(Haben wir eben in Recht gehabt.)
- Sie hat bei ihm keinen Unterricht, arbeitet aber an unserer Schule.
(Das Ding mit dem "Mißbrauch von Schutzbefohlenen" greift da ja wohl nicht, oder?)
- Ach ja, er sagt, dass es zum "letzten Schritt" noch nicht gekommen ist, wohl aber mit Küssen und so.
(Wenn das in der Sache was zu sagen hat)

Also: Macht sie sich nun strafbar und die beiden sollten es ganz schnell bleiben lassen oder ist alles paletti so wie es ist?
(Was ich den beiden übrigens wünschen würde)

Gruß,
Stoni

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Macht sich die Lehrerin strafbar?

    Du kannst ganz sicher davon ausgehen, daß die Lehrerin mit disziplinarischen Maßnahmen (Entfernung von der Schule, wenn nicht sogar aus dem Dienst)zu rechnen hat, insbesondere dann, wenn Dein Kumpel dumm genug ist, über das Verhältnis zu reden.

    Mit solcher Rederei kann sich Dein Kumpel lächerlich machen oder was viel schlimmer wäre, eine berufliche Existenz gefährden. Meistens gibt da jemand an, wie der berühmte Sack Mücken. Kaum eine Lehrerin wird so dusselig sein und sich mit einem Schüler einlassen.

    Gruß
    Wolfgang

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