Internet Angebot einfach machbar???

Von: , Frage gestellt am So, 9. Jan 2000

Ich möchte auf meiner Homepage in zukunft anbieten für andere Leute Webseiten zu erstellen. Allerdings nur als Privatpersonen. Kann ich also mögliche Verträge einfach abschließen, oder sollte ich an irgend etwas vorher denken?? Haben allgemeine Geschäftsbedingungen von mir überhaupt eine Relevanz??

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
    Re: Internet Angebot einfach machbar???

    Hallo,
    mit sowas hab ich mir auch letztens ein Eigentor geschossen. Wenn du etwas anbietest betreibst du ein Gewerbe, Du bist also schonmal keine Privatperson mehr. Und im Internet gibt es gelangweilte Anwälte die darauf spezialisiert sind, auf Deiner HP Formfehler zu entdecken und dich dann dafür abzumahnen. Die Anwaltskosten stellen sie Dir in Rechnung. Leider ist das absolut legal. So musst Du z.b., wenn Du nicht ausschl. für gewerbliche Kunden anbietest, Preise incl. Mehrwertsteuer angeben.

    Gruß
    Merit [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Internet Angebot einfach machbar???

    Mein Vorredner hat Recht: Sobald du etwas gegen bezahlung machst bist du gewerblich tätig und mußt die entsprechenden Regeln erfüllen. Das tut aber nicht weh; geh zum Gewerbeamt und laß dir einen Gewerbeschein ausstellen, das kostet so um die 40 Mark. Danach stellst Du fein säuberlich deine Einnahmen und Ausgaben auf und machst dann deine Steuererklärung. Da hilft dir aber ein Steuerberater oder das Finanzamtz weiter. Und an wen du verkaufst ist egal; wenn du nur Privatkunden bedienen willst dann ist das dein Problem. Wir haben seit Jahren einen Nebenerwerb und sind ganz zufrieden. Wenn Kundschaft kommt ists gut, wenn nicht Pech gehabt ! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Internet Angebot einfach machbar???

    Hallo,

    wenn Deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf Deiner Homepage für den Kunden sichtbar sind und es kommt ein Vertrag zustande, d. h. ihr einigt Euch über Leistung, Zahlung, etc., so werden sie Bestandteil des Vertrages.
    Ist ein Paragraph Deiner AGB ungesetzlich, so gilt die gesetzliche Bestimmung. Der Vertrag wird nicht ungültig.

    Grüße Nicole [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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