Wem gehört ein Werbezettel?

Von: , Frage gestellt am Do, 25. Apr 2002

Hallo Leute,

als ich gestern nach der Arbeit zu meinem Auto im Parkhaus zurückkam, waren (wieder mal) sämtliche Scheibenwischer mit Zetteln belegt von Leuten, die mein Auto kaufen, mir beim Abnehmen helfen, meiner Frau Kleider verkaufen, mich in ihrer Kneipe/Disco bewirten wollen, etc...

Wie gewohnt ließ ich (ohne schlechtes Gewissen) diese Zettelflut dem Gesetz der Schwerkraft folgen.

Dabei kam mir aber der Gedanke: was wäre, wenn der Parkhausbetreiber mich auffordern würde, den Müll zu beseitigen, den ich in der Parkbucht hinterlassen habe? (er hätte viel zu tun gehabt - das Parkhaus sah aus wie Köln nach dem Rosenmontagszug...)

Geht ein solcher Zettel dadurch, dass er an meinem Auto hängt in meinen Besitz über und ich wäre verpflichtet, für eine "umweltverträgliche Entsorgung" zu sorgen? (Was für'n Satz!)

Ich weiss: Fragen, die die Welt nicht braucht... aber es interessiert mich halt!

Gruß
Stefan

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten 2 hilfreich
    Re: Wem gehört ein Werbezettel?

    Hall Stefan, Geht ein solcher Zettel dadurch, dass er an meinem Auto hängt
    in meinen Besitz über und ich wäre verpflichtet, für eine
    "umweltverträgliche Entsorgung" zu sorgen? (Was für'n
    Satz!)

    Du bist nicht Besitzer des Zettels ;-)
    So viel ich weiss, wird das von den Kommunen geregelt, die aber fast alle gleiche Verordnungen erlassen. Ich hab mir mal nach dem Zufallsprinzip die von Duesseldorf aus dem Netz gepickt. Fuer dich interessant: Punkt 3 ....

    § 12 Werbe- und Informationsmaterial 
    (1) Wer in Straßen oder Anlagen Schriften, Flugblätter, 
    Plakate oder sonstiges Informationsmaterial verteilen oder 
    anschlagen will, bedarf einer Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes. 
    (2) Für das Verteilen von Schriften oder Flugblättern mit 
    politischem oder religiösem Inhalt ist eine Erlaubnis nicht 
    erforderlich. Auch in diesen Fällen besteht jedoch die 
    Verpflichtung nach Abs. 3. 
    (3) Wer Werbematerial (Zeitschriften, Prospekte, Flugblätter 
    oder sonstiges Informationsmaterial) verteilt, ist verpflichtet, 
    eine damit zusammenhängende Verunreinigung auf Straßen und in 
    Anlagen sofort zu beseitigen und insbesondere sein von Passanten 
    in einem Umkreis von 100 m weggeworfenes Werbematerial 
    inverzüglich wieder einzusammeln. Das Ablegen von Werbematerial 
    auf Straßen und in Anlagen ist untersagt. 


    Und wenn es auf Privatgrund passiert haben die Betreiber von Parkhaeusern in der Regel aehnliche Vorschriften. Wer Zettel verteilt, wird auch zur Reiningung oder deren Bezahlung verpflichtet.

    salut

    gernot

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Na dann...

      ...kann ich ja beruhigt weiter rumferkeln mit den Zetteln.

      Danke für Deine Hilfe

      Gruß
      Stefan

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Falsch!!!!

        Hallo auch,
        durch Anbringen der Zettel an deinem Auto wirst du (auch gegen deinen Willen) Besitzer (Inhaber der tatsächlichen Gewalt) der Dinger. Du musst die Zettel somit ordnungsgemäß entsorgen.

        Vor Monaten gingen durch die Presse mehrere Fälle, wo Landwirte feststellten, dass jemand eine ihrer Scheunen mit Altreifen gefüllt hatte. Da nicht festgestellt werden konnte, wer der Täter war, mussten die Landwirte auf eigene Kosten die Reifen entsorgen (lassen).

        Das folgt aus dem Ordnungsrecht wonach erst der Handlungsstörer (bei dir der Zettelverteiler) zuständig ist, wenn der nicht greifbar ist, ist der Zustandsstörer (in diesem Fall du) verantwortlich. (das mit dem Störer ist Rechtsterminologie und bitte nicht persönlich zu nehmen)

        Gruß
        HaWeThie [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Falsch!!!!

          Das folgt aus dem Ordnungsrecht wonach erst der
          Handlungsstörer (bei dir der Zettelverteiler) zuständig ist,
          wenn der nicht greifbar ist, ist der Zustandsstörer (in diesem
          Fall du) verantwortlich. (das mit dem Störer ist
          Rechtsterminologie und bitte nicht persönlich zu nehmen)
          Hallo Hawethie,

          bei den Reifen ist das noch verständlich, da der Verursacher nicht oder nur sehr schwer festgestellt werden kann. Aber auf den Zetteln steht ja ein Geschäftsname oder Veranstalter oder was auch immer drauf.

          Kann man sich denn nicht irgendwie dagegen wehren, daß irgendjemand einem seinen Dreck unterschiebt? Diesen Zettelhanseln wünsche ich immer an den Hals, daß sie mal von meinem besten Kumpel dabei erwischt werden, wie sie Werbung an seinem Auto anbringen.... wird lustig. :o)

          Gruß

          Tomcat

          P.S. und wie ist das mit Strafzetteln? :-D

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^2: Falsch!!!!

            Hallo Tomcat, Hallo Hawethie,

            bei den Reifen ist das noch verständlich, da der Verursacher
            nicht oder nur sehr schwer festgestellt werden kann. Aber auf
            den Zetteln steht ja ein Geschäftsname oder Veranstalter oder
            was auch immer drauf.

            Die behaupten dann, genau das untersagt zu haben und nicht mehr zu wissen, wer genau da verteilt hat.
            Schwer zu greifen - ich hasse die Dinger auch. Kann man sich denn nicht irgendwie dagegen wehren, daß
            irgendjemand einem seinen Dreck unterschiebt? Diesen
            Zettelhanseln wünsche ich immer an den Hals, daß sie mal von
            meinem besten Kumpel dabei erwischt werden, wie sie Werbung an
            seinem Auto anbringen.... wird lustig. :o)
            Ich war mal im Phantasialand und habe GROSS einen Zettel auf die Hutablage gelegt, dass ich keinen der schönen Aufkleber haben möchte. Es war natürlich doch einer dran.
            Ich habe mich dann in die Personalausfahrt gestellt (schönes gehupe zu Feierabend) und bin erst weggefahren, als einer der Mitarbeiter mit den Fingernägeln (verkratzt mir nicht mein Auto) den Aufkleber abgezuppelt hatte.
            Beim nächsten mal hat der Zettel gewirkt. P.S. und wie ist das mit Strafzetteln? :-D
            Werbung???

            Gruß
            HaWeThie

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Dann könnte man ja...

          ...eigentlich den Zettelverteilern eine Rechnung stellen!

          Hallo HaWeThie, Das folgt aus dem Ordnungsrecht wonach erst der
          Handlungsstörer (bei dir der Zettelverteiler) zuständig ist,
          wenn der nicht greifbar ist, ist der Zustandsstörer (in diesem
          Fall du) verantwortlich. (das mit dem Störer ist
          Rechtsterminologie und bitte nicht persönlich zu nehmen)
          Ok, obwohl der Handlungsstörer hierbei wohl recht einfach greifbar wäre...

          Wenn es so ist wie Du sagst, könnte ich ja mal spaßeshalber beim nächsten Mal eine Rechnung stellen:

          Fa. XYZ


          blablabla...

          ...erlauben wir uns zu berechnen:

          1. Benutzung des Fahrzeugs XX-XX-xxxx als Werbeträger..... pauschal 50 EUR
          2. anteilige Entsorgungskosten....... 10 EUR
          3. Austausch des durch Zettel-Anbringer beschädigten Scheibenwischers durch Fachwerkstatt..... 30 EUR
          4. Verwaltungs- und Aufwandspauschale.... 20 EUR
          ...

          (Das mit 3. sollen die erstmal wiederlegen!)

          Wäre mal interessant zu sehen, was dann passiert... *grins*

          Gruß
          Stefan

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: Falsch!!!!

          Tag. durch Anbringen der Zettel an deinem Auto wirst du (auch
          gegen deinen Willen) Besitzer
          Soso. Man kann aber gar nicht gegen seinen Willen Besitzer werden. Besitzwille ist nach herrschender juristischer Auffassung Voraussetzung für den Besitzerwerb.

          Christian

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wem gehört ein Werbezettel?

    Hallo Stefan,

    Die meisten PArkhäuser verbieten aus dem Grunde, wie DU die Zetel behandelst (Schwerkraft) das Verteilen von So unnützem Zeug.

    Ich würde das ganz anders machen: Geh zum Parkhauswächter und sag Ihm daß Du es nicht wünschst, daß Dein Auto zur Litfaßsäule deklassiert wird. Oder Du parkst woanders.....

    Der wird schon aufpassen wenn Ihm seine Kundschaft lieb ist.

    gruß

    dennis

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