1.) Versicherungen über Nk? / 2.) Gasverbrauch

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Mai 2002

Liebe Rechtskundige,

da ich als Linkshänder von rechtlichen Dingen keine Ahnung habe, hier zwei Fragen zum - offenbar leidigen - Thema Mietnebenkosten:

1.) Darf der Vermieter Versicherungen wie Haushaltshaftpflicht, Brandversicherung, "Wohnpflichtversicherung" (was immer das sein mag) oder Grundsteuer über die Nebenkosten abrechnen (Meiner tut das auf dem Umweg über die Wohnungsgröße)? Sind die Wartungskosten für die Heizung auch Mietersache?

2.) Für eine Einschätzung, ob der eigene Stromverbrauch akzeptabel oder zu hoch ist, habe ich eine gute Übersicht im Netz bereits finden können (tabellarisch nach Personen und angeschlossenen Geräten). Wo finde ich solches für Gas (und evtl. Wasser)?

Danke vorab!

pengoblin

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: 1.) Versicherungen über Nk? / 2.) Gasverbrauch

    Hallo, da ich als Linkshänder von rechtlichen Dingen keine Ahnung
    habe, hier zwei Fragen zum - offenbar leidigen - Thema
    Mietnebenkosten:

    1.) Darf der Vermieter Versicherungen wie
    Haushaltshaftpflicht, Brandversicherung,
    "Wohnpflichtversicherung" (was immer das sein mag) oder
    Grundsteuer über die Nebenkosten abrechnen (Meiner tut das auf
    dem Umweg über die Wohnungsgröße)? Sind die Wartungskosten für
    die Heizung auch Mietersache?
    Der Vermieter darf Grundsteuer, Gebäudebrandversicherung, Grundbesitzerhaftpflicht, Leitungswasservers. usw. dann abrechnen, wenn dies unter den Nebenkosten vereinbart ist. Diese Kosten werden nach der Wohnfläche umgelegt. Der Vermieter hat auf Deine Anforderung Dir eine Kopie der Rechnungen auszuhändigen (er darf pro Kopie 0,25 EUR verlangen) oder Du kannst beim Vermieter / Hausverwaltung in die Rechnung Einsicht nehmen.
    2.) Für eine Einschätzung, ob der eigene Stromverbrauch
    akzeptabel oder zu hoch ist, habe ich eine gute Übersicht im
    Netz bereits finden können (tabellarisch nach Personen und
    angeschlossenen Geräten). Wo finde ich solches für Gas (und
    evtl. Wasser)?
    Ich kann Dir hier nur mit Anhaltszahlen dienen, die wir im Geschäftsverkehr bei der Prüfung von Abrechnungen beachten. Es gibt derzeit noch keine fundierten Tabellen, diese sollen jedoch bis in drei/vier Jahren auch wie Mietspiegel vorliegen.

    Für Wasser/Abwasser werden monatlich pro Person Grenzwerte zwischen 7,50 € und 10,00 € berücksichtigt. In diesem Bereich wird eine Abrechnung als "im Rahmen" bzeichnet.

    Bei der Heizung nimmt man für den Monatsdurchschnitt die Fläche + 30 % (unterer Wert) und + 50 % (oberer Wert) , durch zwei = monatliche Kosten bei den derzeitigen Heizkosten. ( z.B Wohnfläche 60 qm + 50 % = monatliche Heizkosten im Durchschnitt von DM 90. Durch zwei wegen der ca. Umrechnung auf EURO. Also sind es rd. 45 EURO monatlich. Die Berechnung erfolgt über den Heizölpreis. Je höher der Heizölpreis liegt, desto höher folgt etwas zwei bis drei Monate später der Gaspreis. Für 2001 sind jedoch bei den vorrübergehenden Ölpreisen von DM 0,90 pro Liter durchaus gegenüber der Abrechnung von 2000 doppelte Heizkosten zu erwarten (bei Öl und bei Gas).

    Gruss Günter


    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: 1.) Versicherungen über Nk? / 2.) Gasverbrau

      Lieber Günter,

      vielen lieben Dank für Deine Beantwortung - es hat mir geholfen, das mietrechtliche Sütterlin der Nk-Abrechnung zu dechiffrieren. Jetzt muß ich meinem Vermieter nur noch eine lesbare Schrift beibringen...

      Herzlichst

      pengoblin

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