arbeitslos und geschieden - Geld vom Ex?

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jan 2000

Ist es wahr, daß meiner (Ex-)Frau bei Arbeitslosigkeit ihrerseits die Unterhaltszahlung von mir angerechnet wird, obwohl sie notariell beglaubigt darauf verzichtet hat? Was ist denn das für ein Quatschgesetz?

Warum muß denn der besserverdienende überhaupt einen Unterhalt bezahlen? Gehen doch beide arbeiten!

Mit welchem Recht reißt sich der Staat da auch noch eine Menge Geld unter den Nagel oder schiebt es den ausführenden Anwälten zu, um meine Ehe zu scheiden? Ich brauchte doch auch nichts weiter zu bezahlen, als ich sie schloß.
Ist die Ehe damit eine Art Bauernfang geworden?

Etwas genervt und vom Staat enttäuscht:

bye
Micha

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: arbeitslos und geschieden - Geld vom Ex?

    Hallo Micha,

    Heiraten will gut überlegt sein. Wann hat Deine Frau auf Unterhalt verzichtet? In einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder im Ehevertrag? Habt Ihr Gütertrennung vereinbart? Unterhalt wird normalerweise nur dann fällig, wenn die Gehaltsunterschiede sehr groß sind.

    Harald (frisch geschieden)

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: arbeitslos und geschieden - Geld vom Ex?

    Hi Micha,

    sofern Deine Ex Anspruch auf Arbeitslosengeld aus EIGENER Versicherung hat, wird da nichts an- oder gegengerechnet. Das kommt erst bei Arbeitslosenhilfe, die vergleichbar der Sozialhilfe nach Bedürftigkeit gezahlt wird. Dabei gilt der Grundsatz, wenn Deine Ex (aus welchen Gründen auch immer) auf Leistungen von Dir verzichtet, kann und soll dafür nicht die Solidargemeinschaft zahlen (müssen). Ähnlich wäre es, wenn jemand (aus Unwissenheit oder weil er Ärger vermeiden will) auf die Einhaltung der KündigungsFRIST verzichtet - für diese Zeit zahlt das AA auch nicht!).

    Munter bleiben


    Hubert

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