Kostenübernahme für Beglaub. Immobilienkaufvertrag
Von: , Frage gestellt am Sa, 15. Jan 2000
Liebe Experten,
wir haben im Dezember einen Kaufvertrag für eine Immobilie geschlossen.
Der Verkäufer konnte am Beurkundungstag beim Notar leider nicht anwesend sein und liess sich durch seine Ehefrau vertreten. Nachträglich mußte der Verkäufer dann nochmals beim Notar vorstellig werden und dem Kaufvertrag beitreten. Für diese zusätzliche Beglaubigung wurden uns ca. DM 400,-- vom Notar in Rechnung gestellt. Ist das zulässig? Wir konnten ja nichts dafür das der Verkäufer an diesem Tag nicht konnte. Im Vertrag wird auch nicht darauf hingewiesen das wir dafür die Kosten zu übernehmen haben.
Wer hat Ahnung ob das so OK ist?
Viele Grüße
Manuela B.
