Kostenübernahme für Beglaub. Immobilienkaufvertrag

Von: , Frage gestellt am Sa, 15. Jan 2000

Liebe Experten,
wir haben im Dezember einen Kaufvertrag für eine Immobilie geschlossen.
Der Verkäufer konnte am Beurkundungstag beim Notar leider nicht anwesend sein und liess sich durch seine Ehefrau vertreten. Nachträglich mußte der Verkäufer dann nochmals beim Notar vorstellig werden und dem Kaufvertrag beitreten. Für diese zusätzliche Beglaubigung wurden uns ca. DM 400,-- vom Notar in Rechnung gestellt. Ist das zulässig? Wir konnten ja nichts dafür das der Verkäufer an diesem Tag nicht konnte. Im Vertrag wird auch nicht darauf hingewiesen das wir dafür die Kosten zu übernehmen haben.
Wer hat Ahnung ob das so OK ist?

Viele Grüße
Manuela B.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Kostenübernahme für Beglaub. Immobilienkaufver

    Hi,
    lies mal was im Vertag steht. Müßt ihr alle Notarkosten tragen? Dann jabt Ihr Pech. Als wir unsere letzte Immoblilie kauften war ein Verkäufer gerade in Urlaub. Der Notar hat die Kosten für das spätere Erscheinen vertraglich ausdrücklich diesem zugeordnet.

    Max

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