Verkehrsregelung auf Privatgelände
Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Jul 2002
Hallo Leute,
folgende Situation bei meinem Arbeitgeber: Es gibt einen Innenhof, der von den verschiedenen Mietern des Hauses als Parkplatz verwendet wird. In der Hofmitte ist eine kl. Grünfläche, rundherum sind Parkplätze angeordnet. Die Einfahrt in den Hof erfolgt von einer Einbahnstraße aus. Durch den Hof führt eine kleine Straße (vergleichbar mit einem Kreisverkehr) um die Parkplätze zu erreichen. An der Hofeinfahrt das Schild: Hier gilt die StVO.
Nun ist es so, dass auf der Einfahrt Markierungen angebracht sind. diese sieht man erst wenn man schon mit dem kompletten Auto in der Einfahrt steht. Diese Markierungen (Pfeile) zeigen, dass man auf der linken Seite in den Hof einfahren muss und auf der rechten Seite den Hof verlassen muss. Der Kreisverkehr ist dementsprechend angelegt, dass heißt man fährt im Uhrzeigersinn im Hof und nicht wie "üblich" entgegengesetzt.
Das ganze wird nun verschärft durch eine recht unübersichtliche Einfahrt (Verbauung), d.h. Leute die sich nicht auskennen fahren auf den "falschen" Seite in den Hof ein und es wird über kurz oder lang zu einem Unfall kommen.
Nun die Fragen: 1. Ich vermute einfach mal, dass man auf seinem Privatgelände Verkehrsregeln aufstellen darf wie man will. Darf dann allerdings das Schild (StVO) angebracht werden? Schließlich wird von dem in D üblichen Rechts- auf Linksverkehr umgestellt.
2. Vermutlich durch die Antwort der 1. Frage beantwortet: Wer hat bei einem Unfall Schuld? Derjenige, der sich an die StVO hält, oder der, der sich an die "private" Verkehrsregelung hält??
Grüße
Wolfgang
