Verkehrsregelung auf Privatgelände

Hallo Leute,

folgende Situation bei meinem Arbeitgeber: Es gibt einen Innenhof, der von den verschiedenen Mietern des Hauses als Parkplatz verwendet wird. In der Hofmitte ist eine kl. Grünfläche, rundherum sind Parkplätze angeordnet. Die Einfahrt in den Hof erfolgt von einer Einbahnstraße aus. Durch den Hof führt eine kleine Straße (vergleichbar mit einem Kreisverkehr) um die Parkplätze zu erreichen. An der Hofeinfahrt das Schild: Hier gilt die StVO.

Nun ist es so, dass auf der Einfahrt Markierungen angebracht sind. diese sieht man erst wenn man schon mit dem kompletten Auto in der Einfahrt steht. Diese Markierungen (Pfeile) zeigen, dass man auf der linken Seite in den Hof einfahren muss und auf der rechten Seite den Hof verlassen muss. Der Kreisverkehr ist dementsprechend angelegt, dass heißt man fährt im Uhrzeigersinn im Hof und nicht wie „üblich“ entgegengesetzt.

Das ganze wird nun verschärft durch eine recht unübersichtliche Einfahrt (Verbauung), d.h. Leute die sich nicht auskennen fahren auf den „falschen“ Seite in den Hof ein und es wird über kurz oder lang zu einem Unfall kommen.

Nun die Fragen: 1. Ich vermute einfach mal, dass man auf seinem Privatgelände Verkehrsregeln aufstellen darf wie man will. Darf dann allerdings das Schild (StVO) angebracht werden? Schließlich wird von dem in D üblichen Rechts- auf Linksverkehr umgestellt.

  1. Vermutlich durch die Antwort der 1. Frage beantwortet: Wer hat bei einem Unfall Schuld? Derjenige, der sich an die StVO hält, oder der, der sich an die „private“ Verkehrsregelung hält??

Grüße
Wolfgang

Nun die Fragen: 1. Ich vermute einfach mal, dass man auf
seinem Privatgelände Verkehrsregeln aufstellen darf wie man
will. Darf dann allerdings das Schild (StVO) angebracht
werden? Schließlich wird von dem in D üblichen Rechts- auf
Linksverkehr umgestellt.

Die StVO gilt dort ohnehin, es sei denn der Hof kann ausschließlich durch einen eng umgrenzten Personenkreis befahren werden.
Natürlich kann man auf seinem Privatgelände alle möglichen Schilder, Zeichen, Markierungen anbringen, aber bindend im Sinne der StVO sind nur Zeichen die durch oder mit Genehmigung der Strassenverkehrsbehörde angebracht sind.
Die Schilder die ein Besitzer auf seinem Grundstück anbringt entsprechen eher einer Hausordnung an die man sic aber Verkehrsrechtlich nicht halten muss, d.h. wer andersrumfährt begeht keine Ordnungswidrigkeit.

  1. Vermutlich durch die Antwort der 1. Frage beantwortet: Wer
    hat bei einem Unfall Schuld? Derjenige, der sich an die StVO
    hält, oder der, der sich an die „private“ Verkehrsregelung
    hält??

Du kannst davon ausgehen, das beiden eine Teilschuld angelastet wird. Bei Unfällen auf Parkplätzen, wo rechts vor links nicht gilt, da die „Strassen“ auf Parkplätzen keine Strassen iSd StVO sind, z.B. bekommen Fahrzeugführer die „rechts vor links“ nicht beachten idR 50 %.

Also - sorgfältig fahren und immer an § 1 denken :wink:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

M.

Danke! owt.