Eintragung Handelsreg.: Anspruch auf Webdomains?

Hallo, WWWissende!

Wenn ich den Namen meiner neuen Firma im Handesregister eintrage, - inwiefern habe ich dann Chancen, Ansprüche auf bereits bestehende Domains anzumelden?
Oder muss dazu noch ein Eintrag beim Patentamt erfolgen?
Wie sieht die rechtliche Seite aus?

Vielen Dank für Eure Nachrichten

GERDZILLA.

Hi,

Anspruch auf bereits bestehende Domains hast Du ersteinmal gar nicht, sofern deren Name etwas mit dem Inhalt oder Betreiber zu tun hat.
Maximal nicht genutzte Seiten, Seiten, deren Name völlig willkürlich ist (z.B. www.wassertreten.de für eine Feuerwerkswebseite :wink:) kannst Du angraben, aber auch das wird nur mit viel Ärger gehen.

Gruß,
Micha

Moin!

Danke für die Nachricht.

Aber wie sieht es z.b. aus, wenn ich den Namen „jodeldiho“ für meine firma habe, im besitz der Domain jodeldiho.de bin und jemand registriert sich zB die Domain „jodeldiho-online.de“…?!

Da „jodeldiho“ ein Kunstbegriff ist, wird derjenige ja kaum einen Bezug zu der Bezeichnung aufbauen können (wenns nicht grade ne jodelschule ist; grüße an loriot…*G*)

Gruß,
GERDZILLA.