Kuendigung und Abfindung!?

Von: , Frage gestellt am So, 23. Jan 2000

Information zur Sache:
1.
Ich wurde vom A-Geber fristlos gekuendigt, weil ich angeblich Arbeits-mittel nicht zurück gegeben haben soll.
2.
Fristlos sieht der Tarifvertrag aber nicht vor, sondern nur Ordentlich mit einer
Ankuendigungsfrsit.Und beweisen konnte der A-Geber sein Behaupten auch nicht. Die Arb-Mittel sind einfach weg. Es kann jeder genommen haben. Die wollten mich nicht mehr.
3.
Der Arb-Geber zahlte nun einfach kein
Geld mehr.
4.
Ich bin vor Gericht und habe gesagt, die
Kueigung ist schon aus Formfragen nichtig
und ich habe bis heute Geld zu bekommen, weil nicht gekuendigt.
5.
Gericht sagt, Arb.-Geber hatte besser noch mal ordentlich gekuendigt, aber gut, ich bekomme bis zum Ausspruch der Kuendigung
Geld plus fuer die Ankuendigungsfrist, aber
danach wandeln wir einfach in ordentliche
um und es gibt nichts weiter.

Fragen:
I. Kann das Gericht einfach aus frislose
in ordentliche Wandeln,ich muss doch auch ueberall die Form einhalten.

II. Wird in der Regel bei solchen Vorgängen
fuer die Wandlung eine Abfindung vereinbart?

De Arb-Geber braeuchte sonst ja garnichts einhalten.

Danke !

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 43 Minuten hilfreich
    Der Irrtum mit den Abfindungen

    Hallo,

    unabhängig von Tarifverträgen gibt es die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, z. B. wenn jemand seinen Arbeitgeber beklaut, wobei ein beliebig geringwertiger Gegenstand für den Sachverhalt schon völlig ausreicht. Eine fristlose Kündigung steht manchmal auf wackeligen Füßen. Deshalb wird sicherheitshalber gleich noch eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung durch den Arbeitgeber zieht zunächst einmal grundsätzlich keine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung nach sich. Es gibt eine Kündigungsfrist und danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und Schluß. Das gilt für beide Seiten und ganz sicher steht auch nichts anderes in Deinem Arbeitsvertrag.

    Gruß
    Wolfgang

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