Kuendigung und Abfindung!?
Von: , Frage gestellt am So, 23. Jan 2000
Information zur Sache:
1.
Ich wurde vom A-Geber fristlos gekuendigt, weil ich angeblich Arbeits-mittel nicht zurück gegeben haben soll.
2.
Fristlos sieht der Tarifvertrag aber nicht vor, sondern nur Ordentlich mit einer
Ankuendigungsfrsit.Und beweisen konnte der A-Geber sein Behaupten auch nicht. Die Arb-Mittel sind einfach weg. Es kann jeder genommen haben. Die wollten mich nicht mehr.
3.
Der Arb-Geber zahlte nun einfach kein
Geld mehr.
4.
Ich bin vor Gericht und habe gesagt, die
Kueigung ist schon aus Formfragen nichtig
und ich habe bis heute Geld zu bekommen, weil nicht gekuendigt.
5.
Gericht sagt, Arb.-Geber hatte besser noch mal ordentlich gekuendigt, aber gut, ich bekomme bis zum Ausspruch der Kuendigung
Geld plus fuer die Ankuendigungsfrist, aber
danach wandeln wir einfach in ordentliche
um und es gibt nichts weiter.
Fragen:
I. Kann das Gericht einfach aus frislose
in ordentliche Wandeln,ich muss doch auch ueberall die Form einhalten.
II. Wird in der Regel bei solchen Vorgängen
fuer die Wandlung eine Abfindung vereinbart?
De Arb-Geber braeuchte sonst ja garnichts einhalten.
Danke !
