Eine recht kleinliche Frage - aber weil es mir langsam auf den Keks geht, würde es mich schon mal interessieren:
In unserer Firma gibt es einen Fuhrpark, der potentiell den Mitarbeitern für Dienstfahrten zur Verfügung steht. Die Firma führt alle 3 Monate eine Führerscheinkontrolle aller Mitarbeiter durch (egal ob sie die Wagen benutzen oder nicht). In jüngster Zeit wird diese Kontrolle sogar so gehandhabt, dass Kollegen den Führerschein des anderen Kollegen aus der Fachabteilung begutachten und die Vorlage auf einem Papier bestätigen, dass dann an die Personalabteilung geht.
Ähm, also ich kann es nicht genau festmachen, aber bei mir wehrt sich da mein Datenschützer-Herz. Muß ich, weil die Firma das will, meinem Arbeitskollegen (wohlgemerkt nichtmal aus Personalbereich oder Verantwortlich für die Dienstwagen) meinen Führerschein zeigen?
hier ein Artikel der R+V Versicherung zu Deiner Frage.
Bevor der Verleiher seinen Wagen aus der Hand gibt, sollte er sich einen (gültigen !) Führerschein zeigen lassen. Bei Verletzung dieser sogenannten Obliegenheiten kann der Haftpflichtversicherer im Falle eines Unfalls, der durch einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis verschuldet worden ist, sowohl vom Fahrer als auch vom Verleiher Regress verlangen.
Quelle: R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge
Damit ist ja klar, das Dein Arbeitgeber nicht haften will, wenn er den wagen an jemanden ausleiht, der evtl. keine fahrerlaubnis hat.
Gruß
Karl-Heinz
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Hi Snoef,
mal ganz abgesehen davon, das ich den Sinn dieser Vorgehensweise nicht so ganz raffe, halte ich dies auch nicht für rechtlich ok.
Allerdings weniger des Datenschutzes wegen (damit kenne ich mich nicht so gut aus), sondern eher aufgrund der Tatsache, das es in diesem Fall möglich wäre (z.B. aufgrund des netten Kollegen) das mal ein Auge zugedrückt wird, obwohl der FS evtl. garnicht mehr vorhanden ist. Ob der AG auf diese Art und Weise seiner Verpflichtung rechtlich haltbar nachkommt, stelle ich doch mal in Frage. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, das es eine Verpflichtung gibt, den FS zu Kontrollzwecken einem Kollegen auszuhändigen.
Gruss Sebastian
Diese Kontrollen sind schlichtweg unzulässig! Nach den gesetzlichen (und versicherungsrechtlichen) Bestimmungen muß der Fahrer einen gültigen Führerschein bei Antritt der Fahrt haben. Wenn ich also als Bleistiftspitzer (Buchhalter) alle drei Monate überprüft werden soll, ob ich einen Führerschein habe, OBWOHL ich niemals einen Firmenwagen fahre, dann ist dies unzulässig! Was geht dem Arbeitgeber an, daß ich (k)einen Führerschein habe. Was juckt den Arbeitgeber, wenn ich im Privatsuff die „Pappe“ dauerhaft oder bis zu drei Monaten abgeben muß und trotzdem, per Taxi, Trambahn oder sonstwie, pünktlich am Arbeitsplatz erscheine?
Im Übrigen sind diese Kontrollen nach meiner Meinung, so wie sie von Dir geschildert werden, mitbestimmungspflichtig. Was hat der Betriebsrat dazu gesagt? Gepennt?
Aus meiner früheren (Angestellten-) Praxis - ich bin schon lange freiberuflich tätig - habe ich desöfteren, wenn auch stichpunktartig, unsere LKW-Fahrer auf das Vorhandensein des Führerscheines überprüft. Da gabe es nämlich einige Leute, die pflegten am Wochenende ausgiebige Sauftouren zu veranstalten. Die Wahrscheinlichkeit, daß dabei Führerscheine „geklaut“ wurden, war hoch und kam auch einmal vor. Die Sperrzeit führte dazu, daß der Mitarbeiter einige Monate als Lagerarbeiter tätig war…
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Im Übrigen sind diese Kontrollen nach meiner Meinung, so wie
sie von Dir geschildert werden, mitbestimmungspflichtig. Was
hat der Betriebsrat dazu gesagt? Gepennt?
Welcher Betriebsrat? ;o) … wir haben keinen. :o(
Danke aber für die Antwort. Ich bin also doch nicht allein auf dieser Welt mit der Meinung. Ob es sich lohnt, dafür einen Krieg anzuzetteln ist ja immer noch eine ganz andere Sache ;o)
Ich verstehe ja die Notwendigkeit, wenn man ein Auto aus dem Poolwagen ausleiht. Aber ansonsten sehe ich auch die Probleme, die die Vorredner angesprochen haben: Kollege bescheinigt aus Gefälligkeit, Pappe wird direkt nach Kontrolle abgenommen… Eigentlich müsste die Firma sich, um versicherungstechnisch abgesichert zu sein unterschreiben lassen, dass Mitarbeiter Verlust anzeigt (wenn man regelmäßig Firmenwagen fährt) oder vor jeder Schlüsselübergabe den Führerschein kontrollieren. Alles andere halte ich ohnehin im Ernstfall für nicht wirksam.