Re^2: Allgemeine Geschäftsbdingungen (AGB)
hi Thilo,
natürlich mit dem Angebot, wo denn sonst?
kann ich so nicht stehen lassen,
als ein vertrag kommt durch ein angebot und dessen konkludente annahme zustande,
richtig ist es deshalb, das sämtliche bedingungen des vertrages/ angebotes BEI vertragsbschluss
Zitat AGB Gesetz
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist
und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
2. erreicht man meistens/ im allg. durch die unterschrift unter den satz:
- AGB gelesen und anerkannt
oder
- Annahme erfolgt nur auf grundlage unserer umseitigen AGB
oder
- angebot auf grundlage unserer ihnen bekannten agb
oder
oder
oder
Wenn du allerdings Geschäftsbedingungen für deine "vermögenden Privatkunden" meinst, dann solltest du dir aber schleunigst einen guten Fachanwalt suchen, weil der kleinste fehler bei der beratung und deinen agbs dir gaaaaaaaaaanz schön viel geld kosten wird (solange du gewinne für deine kunden machst, interessiert es keinen, wenn du aber verluste machst und geld futsch ist, dann findet fast jeder anwalt einen weg dir das in die schuhe zu schieben)
uwe