auf dem Heimweg von der Schule hat mein Sohn (11) heute ein Auto angefahren. Der Autofahrer stellte fest, daß Severin zu schnell und zudem auf dem Gehweg gefahren sei und damit den Unfall verschuldet habe. Zur Situation: leicht abschüssige schmale Straße, auf beiden Seiten parken abwechselnd PKWs. Severin ist auf dem Gehweg gefahren (kein Radweg vorhanden), seiner Aussage nach zwar nicht sehr langsam (also schneller als ein Fußgänger), aber auch nicht gerast (mit angezogener Bremse). Der Autofahrer ist aus einer Hofeinfahrt gekommen; da beidseitig eine Mauer steht, mußte er recht weit auf den Gehweg fahren, um die Straße übersehen zu können. Severin konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und ist mit dem Rad in den Kotflügel des Autos gefahren. Schaden am Auto: eine ziemliche Beule (relativ neuer hochwertiger Wagen). Am Fahrrad eine „Acht“ im Vorderrad, die Jacke zerrissen und der Helm nur noch Schrottwert. Zum Glück ist dem Kind nichts ernsthaftes passiert, ein paar blaue Flecken und Kratzer und eine Prellung. Es gibt keine Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben. )c: Mein Sohn war viel zu erschrocken, um direkt irgendetwas sagen zu können und ich viel zu froh, daß er heile geblieben ist. Der Autofahrer hat uns daheim angerufen, wir haben an der Unfallstelle die persönlichen Daten ausgetauscht und gesagt, daß wir das unserer Privathaftpflicht melden. Ist Severin tatsächlich der Hauptschuldige an dem Unfall? Oder trägt der Autofahrer wenigstens eine Teilschuld? Inzwischen kommen mir Zweifel nach den Antworten im Versicherungsbrett…
Der Autofahrer ist aus einer Hofeinfahrt gekommen
…
Was braucht es mehr? Um deinem Sohn da mehr als eine geringe Teilschuld zuzuweisen, müsste dieser sich massiv falsch verhalten haben.
Zwar dürfen Kinder nur bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr den Bürgersteig als Radweg benutzen, dies ist aber völlig irrelevant, solange er keinen Fussgänger umfährt. Der Fahrer des PKW hat eine Hofeinfahrt mit einer Rennstrecke verwechselt, hier sind Schadensersatzansprüche deines Sohnes (evtl. Schmerzensgeld) gegen ihn ganz offenkundig.
Wenn eine direkte Einigung mit dem PKW-Fahrer nicht möglich ist, dann lass dir von ihm auch noch deinen Anwalt bezahlen.
Deine Zweifel an der Schuld Deines Sohnes sind durchaus angebracht. So einfach, wie sich das der Autofahrer vorstellt, ist es nicht.
Ich würde Dir folgendes empfehlen:
Melde den Schadensfall, am besten persönlich oder telefonisch, Deiner Versicherung. Beschreibe dabei zum einen den Hergang und mache gleichzeitig deutlich, daß Du Zweifel bezüglich der Haftungsfrage hast.
Was viele nicht wissen (oder vergessen haben): Ein Haftpflichtversicherer ist nicht nur für die Regulierung von Haftpflichtschäden da, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Dies vor allem auch in eigenem Interesse…
Also ich kann mich hier nur anschließen. Von einer Schuld Deines Sohnes kann hier höchstwahrscheinlich keine Rede sein.
Als Autofahrer muss man, wenn der Gehsteig nicht einsehbar ist, einen Einweiser beauftragen, so blöd sich das auch anhören mag. An Deiner Stelle würde ich dem Mann den Vorschlag machen, die Kosten für die Reparatur des Fahrrades und eine neue Jacke für den Jungen zu übernehmen und ansonsten von allen weiteren Forderungen gegen Dich abzusehen. Damit kommt er noch sehr gut weg.
wenn man als Autofahrer ein Kind anfährt, hat man meines Wissens IMMER auf jeden Fall eine Teilschuld, egal wie falsch sich das Kind auch möglicherweise verhalten haben mag. Zumindest auf seinen Reparaturkosten dürfte der Autofahrer also sitzen bleiben. Ob für Deinen Sohn eine neue Jacke oder sogar Schmerzensgeld drin ist, solltest Du erstmal versuchen, bei der Versicherung zu erfragen.
Gruß,
Tommy
(der vor fast nix beim Autofahren mehr Angst hat als davor, daß ihm ein Kind vor den Kühler rennt…)
seit etwa einem jahr gilt zudem noch eine geaenderte stvo,
nachdem der autofahrer (fast) immer die a…karte zieht,
besonders bei fussgaengern und radfahrern.
*auf jeden Fall* Deiner Versicherung melden! Die werden schon alles daran setzen, die Rechtslage zu klären - zu Euren Gunsten.
Einem Kind kann in so einem Fall schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden, wenn es sich altersentsprechend grob fahrlässig oder klar ordnungswidrig verhalten hat. So könnte man allerdings wegen des Befahrens des Gehwegs mit 11 Jahren argumentieren. Dennoch hat ein Autofahrer in verschiedenen Situationen *besondere Sorgfaltspflicht* - beim Rückwärtsfahren, Aus- und Einfahren in ein Privatgrundstück und beim Überqueren von Fußgänger- und Radwegen zum Beispiel. Also doch im Prozessfall wieder eine Sache des Richters, denn der muss anhand der Schilderungen nach eigenem Ermessen urteilen.
Hi Sams,
ich habe nochmal ein wenig recherchiert. Gerade weil es seit Mitte des Jahres dazu eine neue Gesetzgebung gibt. Interessant dazu ist vielleicht folgender Link, http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/schadensersat…
in dem angeführt wird, das ein Fahrzeugführer, auch wenn ihn keinerlei Verschulden trifft, allein schon aus der Betriebsgefahr seines Autos haftet, wenn ein schwächerer Verkehrsteilnehmer einen Schaden erleidet.
Genau das gleiche ist nämlich auch meinem Sohn passiert, nur war er zu dem Zeitpunkt erst 7 Jahre alt.
Gruss Sebastian
ich sehe das genauso wie meine Vorredner. Einen Aspekt möchte ich noch hinzufügen: wenn dein Sohn erst 10 Jahre wäre, wäre die Sache genauso passiert. Dann wäre der Autofahrer allein Schuld. Und nur weil dein Sohn 11 ist, soll er jetzt Schuld sein? Das kann nicht sein. Der Autofahrer war eindeutig zu schnell oder hat zu wenig aufgepasst, denn er darf weder ein 10-jähriges noch ein 11-jähriges Kind anfahren.
Also, ich kann zwar zu den rechtlichen Konsequenzen nicht sehr viel beitragen, aber aus dem Ursprungsartikel ging folgenes hervor:
„auf dem Heimweg von der Schule hat mein Sohn (11) heute ein Auto angefahren. […] Severin konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und ist mit dem Rad in den Kotflügel des Autos gefahren. […]“
So, wer hat also wen angefahren? Muß ein Radfahrer, egal welchen Alters, nicht ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer jederzeit anhalten können? Keiner von uns weiß, wie lange das Auto eventuell schon auf dem Bürgersteig hielt, um eine Lücke im fließenden Verkehr abzuwarten. Also Vorsicht mit eindeutigen Schuldzuweisungen in Richtung des Autofahrers! Soooo eindeutig ist das doch wohl nicht!
Vielen Dank…
… für die zahl- und hilfreichen Antworten. Ich werde nun also unserer Privathaftpflicht den Schaden melden und gleichzeitig darum bitten, daß die Haftpflicht des Autofahrers unseren übernimmt. Mal sehen, was dabei rauskommt. Es scheint ja nicht so zu sein, daß meinen Sohn die Alleinschuld trifft - darum ging es mir hauptsächlich mit der Frage.
Hi
von meinem Empfinden (das sich häufig von der Gesetzeslage unterscheidet) hat der autofahrer sicher die pflicht sich einweisen zu lassen oder sich vorsichtig in den gehwegbereich zu tasten, andererseits sollten Radfahrer (egal wie alt) in der lage sein nach vorn zu schauen und auch auf bewegkliche hindernisse zu reagieren. wenn nicht, sollte nicht auf öfentlichem strassenland gefahren werden. als 11jährigem sollte man ihm aber diesen überblick zutrauen.
ich meine teilschuld auf beiden seiten, denn auch der autpofahrer musss in nem wohngebiet mit kindern rechnen. allerdings weiss ich was für ein tempo ein radfahrrer auf abschüssiger strecke bekommt, und anhand der Beule und der masse deines sohnes kann man sicher auf das tempo schliessen… und den Bremsweg eins fahrades kennt man auch, kurz ist der nicht.
Helge
möchte nicht wissen wer schuld ist wenn ich mit fahrrad ne oma umfahre, die aus einer haustür gesprungen kommt - mit sicherheit ich, der radfahrer. und das argument sie hätte sich einweisen lassen müssen zieht dann wohl auch nicht.
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möchte nicht wissen wer schuld ist wenn ich mit fahrrad ne oma
umfahre, die aus einer haustür gesprungen kommt - mit
sicherheit ich, der radfahrer. und das argument sie hätte sich
einweisen lassen müssen zieht dann wohl auch nicht.
*lol*
Der letzte Satz im Zusammenhang mit der Oma ist echt klasse doppeldeutig. -
möchte nicht wissen wer schuld ist wenn ich mit fahrrad ne oma
umfahre, die aus einer haustür gesprungen kommt - mit
sicherheit ich, der radfahrer. und das argument sie hätte sich
einweisen lassen müssen zieht dann wohl auch nicht.
das siehst Du sehr richtig. Denn Du hast auf einem Gehweg mit dem Rad schlichtweg nichts zu suchen (sofern die Altersangabe in Deiner VK richtig ist).
Diese Bemerkung ist leider gar nicht so weit hergeholt. Vor unserem Hauseingang wird der (sehr enge) Bürgersteig gerne von Radfahrern benutzt, weil die Straße davor Einbahnstraße ist. Es ist schon mehrfach zu wirklich knappen Situationen gekommen und wenn dann noch so ein A…loch schimpft, könnte ich echt 'nen Raster kriegen.
ich fahre allerdings auf dem Bürgersteig, speziell nachts und bei regen, denn nach diversen autofahren die scheinbar nacht und regenblind waren und versucht haben mich aus der bahn zu werfen meide ich in dieser situation lieber die strasse…
allerdings sind um die zeit wenig omas unterwegs und die gehwege in Berlin meist breit. und ich schiesse dannn auch nicht in 50cm distanz an den häuserwänden lang
ansonsten - lebensgefahr wenn man dicht an geparkten autos enntlang fährt um den verkehr auf der ersten spur nicht zu behindern durch geniale Türaufreisser-und-dann-huch-da-steckt-ja ein-thorax-auf-meiner-tür-schreier, lebensgefahr wenn man auf der rechten spur fährt um die tür-killer zu vermeiden da ein radler kein grund zum ausweichen für autofahrer von hinten ist… was hatderdenndazusuchen? und die gattung der türaufreisser die ohne-rückspiegelschauen-ausparker als geschwister haben. neben den guck-mal-da-isne-tankstelle-und-husch-über-den-radweg-bretterer die sich dann immer über pedal-im-schwellerund ellenbogen-im-fenster beschweren „ey alder, nimm dein körber aus meine audo“. Radwege sind ebenso lebensgefährlich wegen den ichsteigrückwärtsausmeinemautoausundmeinarschreichtaufdenradweg oder ich-stell-erstmal-den-kinderwagen-dahin(radweg)-und-hol-dann-mal-das-kind-ausm-auto oder die Mütter die um der Bürgersteigkante auszuweichen mal eben über den Radweg schlenkern (vorsätzliche körperverletzung?) oder die fussgänger die in dreierreihen laufen wobei man wild (über den radweg) gestikuliert um irgendwem ein paar zähne auszuschlagen.
Schrägin-parklücken-auf-den-radweg-reinfahrer und noch unzählige andere zeitgenossen die einem das leben nehmen wollen nicht zu vergessen.
Radfahren ist tol´l
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Das Ausfahren aus einem Grundstück dauert mit dem Erfordernis der höchsten Sorgfaltsstufe an, bis der Fahrer in zügiger Fahrt selbst zum fließenden Verkehr gehört.
Das heißt, daß wenn die Mauer die Sicht blockiert, dann gilt: „Besteht keine Sicht, muß sich der Kraftfahrer einweisen lassen, zumindest sich aber mit weniger als Schrittgeschwindigkeit in den Verkehrsraum hineintasten.“ (OLG Celle DAR 1991, 181 = NZV 1991,195)
Beim Ausfahren aus einem Grundstück sind Fußgänger auf dem Gehweg vorbeizulassen, ebenso Radfahrer auf der FAhrbahn oder auf dem Radweg (OLG Düsseldorf VerkMitt 1979, Nr29)
Andererseits: Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer sind in Rechnung zu stellen, z.B. die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (OLG Karlsruhe DAR 1977, 109) oder Radfahrer auf Gehwegen. Mit groben Verstößen braucht man jedoch nicht ohne weiteres zu rechnen. (OLG Celle VRS 51, 305)
Viel Glück. Also ich könnte mir vorstellen daß Ihr den Blechschaden nicht übernehmen müßt aber die Jacke und Helm.
Kann Dein Sohn sagen wie schnell er raus kam ?? (Antwort zählt aber bei Gericht nicht, da kleine Kinder beeinflußbar sind)
Kann Dein Sohn sagen wie schnell er raus kam ?? (Antwort zählt
aber bei Gericht nicht, da kleine Kinder beeinflußbar sind)
Das stimmt so nicht. Man kann rechtsunfähige Kinder vor Gericht nicht vereidigen oder wegen Falschaussage als Zeugen belangen. Dennoch sind Kinder vor Gericht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen und ihre Aussage kann durchaus vom Gericht zur Urteilfindung herangezogen werden.
Das stimmt so nicht. Man kann rechtsunfähige Kinder vor
Gericht nicht vereidigen oder wegen Falschaussage als Zeugen
belangen. Dennoch sind Kinder vor Gericht verpflichtet, die
Wahrheit zu sagen und ihre Aussage kann durchaus vom Gericht
zur Urteilfindung herangezogen werden.
Schon, aber erst ab einem Alter von ca. 14 JAhren. Jeder weiß doch, daß „Knirpse“ leicht manipulier bar sind, da sie sich der ernsthaften Sache noch nicht Sooooo genau bewußt sind und die Eltern ein gewichtiges Wort in die Waagschale Ihres Kindes legen können.
Meine Schwester und ich wurde bei der Scheidung unserer Eltern auch gehört, aber nur, weil meine Schwester bereits 16 und ich 12 war. Meine Schwester wurde länger angehört und ich bekam nur die Frage gestellt, wo ich leben möchte…
Die Sichtweisen hier sind ja rel. einseitig und imho auch falsch!
Aber erstmal Glcükwunschd, das dem kleinen nichts (?) passiert ist aber ich hoffe, du warst mit ihm beim Arzt, denn wenn der Helm schon schrottreif ist kann er durchaus was abbekommen haben was nicht direkt auffällt!
Allerdings zeigt das auch das der Kleine schon schnell unterwegs war und seine Aussage mit der angezogenen Handbremse - naja…ehrlich gesagt würde er das wahrscheinliich auch sagen wenn er schlechte Gewissen hat weil er gerast ist ;o))! Ebenso ist es auch gerade bei Kindern nicht unwahrscheinlich, daß er nicht aufgepasst hat! Ebenso kann man auch die Aussage des Autofahrers nicht gerade ernst nehmen, denn er hat ja auch eigenes Interesse ;o))
Von wird nur ein Gutachter feststellen können, was wirklich passiert ist!
Von solltest wirklich der Haftpflicht den Schaden melden und ob er sein Geld bekommt oder nicht kann dir ja wurscht sein ;o))
Dessen Haftplicht wird dir vermutlich auch den materiellen Schaden bezahlen, da die auch wissen wie teuer ein Gutachter ist ;o))
Du musst nur darauf aufpassen, das die Verischrung nicht in den Vertrag sowas ähnliches wie zur Beendigung der Angelegenheit schreibt, sodaß du bei eventuellen Folgeschäden bei deinem Kleinen keinen PFennig siehst!
Bernd
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