Nachbarschaftshilfe abgeschafft?

Hallo,

habe einen Freund, der mir bei meinem Haus die Fassade
streichen möchte. Nun hat ihm aber das Arbeitsamt gesagt,
wenn er das machen würde wäre es Schwarzarbeit auch wenn
er kein Geld bekommt.
Er dürfe nur artfrende (Er ist Anstreicher) Tätigkeiten
ausüben.
Das mit der Nachbarschaftshilfe wäre abgeschafft.

Stimmt das alles?

Es kann doch nicht sein, daß man einem langjährigen
Schulfreund nicht helfen darf, oder??

Vielen Dank für die Hilfe

tom

habe einen Freund, der mir bei meinem Haus die Fassade
streichen möchte. Nun hat ihm aber das Arbeitsamt gesagt,
wenn er das machen würde wäre es Schwarzarbeit auch wenn
er kein Geld bekommt.
Er dürfe nur artfrende (Er ist Anstreicher) Tätigkeiten
ausüben.
Das mit der Nachbarschaftshilfe wäre abgeschafft.

Guten Abend!

Ach, dann darf der Maurer beim Nachbarn nur pinseln und der Maler nur mauern?!? Der Mensch vom Arbeitsamt hat wohl zu heiß gebadet. Verdammte Behördenheinis! Selbstverständlich darf man seinem Nachbarn helfen und es geht kein Amt etwas an. Nachbarschaftshilfe läßt sich nicht verbieten. Stelle Dir vor, Du besuchst Deinen Nachbarn, der gerade mit dem Abwasch beschäftigt ist. Du greifst jetzt zum Handtuch und trocknest ab. Das ist sogar in Deutschland erlaubt. Auch Geld darf fließen, wenn es als reine Anerkennung zu verstehen ist. Beispiel: Mein Nachbar ist arbeitslos und weiß nicht, was er mit seiner Zeit anfangen soll. Nun setzt sich der Mann auf den Traktor, fährt in den Wald und holt Holz. Weil er sonst nichts zu tun hat, spaltet er die Scheite, schichtet sie auf. Ich bediene mich auch von dem riesigen Haufen. Nett wie er ist, stellt er sich tagelang hin und hackt mir das Holz auch noch klein. Geld will er eigentlich nicht haben, aber ich geb ihm Bier aus und stecke ihm einen Fünfziger in die Tasche. Das ist angesichts der Arbeit wirklich nur ein Trinkgeld. Selbst wenn ein Mensch vom Finanzamt daneben stünde, hätte der sich nicht zu mucksen, außer vielleicht, wenn er auch ein Bier haben wollte.

Schwarzarbeit wird es, wenn Geld fließt, das als Entlohnung anzusehen ist.

Gruß
Wolfgang

Gute Nacht, Nosy.tom,

grad geht mir auch der Hut hoch. Was ist das für ein lustiges Konstrukt, an dem Du Dich mit Deinem Freund hoch ziehst?

Herr Meier kommt rüber zu Nachbar Müller auf einen Kaffee und acht Stunden Fassadenstreichen, und alsbald steht ein Mitarbeiter der Steuerfahndung Gewehr bei Fuss, um dem womöglich steuer- und sozialbeitragshinterzieherischen Treiben ein Ende zu bereiten?

Dazu bedarf es zweierlei: Erstens muss der böse (dritte) Nachbar Schmidt (oder jeder andere Neider) dem Finanzamt einen entsprechenden Hinweis geben. Zweitens muss das Finanzamt umgehend und mit personellem Maximalaufwand alle Hebel in Bewegung setzen, dem schändlichen Schwarzarbeiter und seinem Auftraggeber das kriminelle Handwerk zu legen.

Da frag ich mich: Wie blöd sind - in dem genannten Beispiel - Auftraggeber und Auftragnehmer?

Sei ehrlich, Nosy.tom. Hier fabulierst Du was zusammen.

Gruss,
Andreas

Hallo,

wenn es ein, wie Du schreibst, langjähriger Schulfreund ist, der Dir einfachnur hilft, sehe ich kein Problem darin. Jeder kann doch seinen Freunden bei Streichen, Renovieren oder wobei uch immer helfen!

Sowas ist doch keine Schwarzarbeit!

Daniel

wäre schon gewesen, eine qualifizierte Antwort zu erhalten.
ZB. §fen wo das drin steht usw.
Das ist das was der Mensch vom A-Amt meinem Freund gesagt hat.

Dein Freund ist auf jeden Fall eine ehrliche Haut, Nosy.tom.

Ein Paragraph fällt mir dazu nicht ein.

Gruss,
Andreas