Altes Auto verschenken - was muss ich beachten?

Hi liebe ExpertInnen :wink:

Ich habe ein altes Auto, bei dem der TÜV/ASU weit überfällig ist und bei dem sich das Richten nicht mehr lohnt. Um die Verschrottungsgebühr zu sparen, wollte ich es an einen Bastler verschenken der es ausschlachtet, habe aber niemanden gefunden. Jedoch hat sich jemand gemeldet, der es versuchen will zu richten und der Wert darauf legt, dass das Auto angemeldet ist. Ich habe aber ein ungutes Gefühl dabei, jemandem ein auf mich angemeldetes, defektes Auto zu überlassen, bei dem auch noch der TÜV gut überfällig ist. Umgemeldet werden kann der Wagen aber wegen des abgelaufenen TÜVs nicht, erst wenn er den TÜV wieder bestanden hat, wenn er es noch mal schaffen sollte.

Meine Frage an euch… ist die Aktion sinnvoll, oder wäre es besser die Verschrottung zu zahlen und dann sicher zu sein, dass das Auto aus dem Verkehr ist, nicht mehr von Politessen mit „Knöllchen“ wegen des abgelaufenen TÜVs versehen werden kann und keiner einen Unfall auf meiner Versicherung baut? Der „Käufer“ (Kaufpreis = 0 Euro) sagte mir mündlich, dass das Auto nicht gefahren sondern in eine Werkstatt gestellt werden würde. Wenn er mir dies im Vertrag auch schriftlich zusichern würde - Gibt es dann vertragliche Möglichkeiten, dass der neue Halter für Schäden und Strafzettel haftet oder bin ich noch für alles zuständig, solange bis das Auto ab- oder umgemeldet wird, wenn er seine Zusage nicht einhält?

Danke für jeden Tip! Und liebe Grüße,
Nena

hallo Nena !

Lege das Fz. amtlich still. Mache mit dem Käufer einen Kaufvertrag über symbolisch 1 €. Der Vertrag beeinhaltet „Fahrzeug nicht fahrtüchtig, zur Ersatzteilgewinnung“ und das Problem dürfte gegessen sein.

Gruß

HM

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Hallo Herr Meyer :smile:

Lege das Fz. amtlich still. Mache mit dem Käufer einen
Kaufvertrag über symbolisch 1 €. Der Vertrag beeinhaltet
„Fahrzeug nicht fahrtüchtig, zur Ersatzteilgewinnung“ und das
Problem dürfte gegessen sein.

uiiii, das ist aber schnell gegangen :smile:)). Das mit dem Still-Legen ist so ein Problem, er will es ja unbedingt angemeldet übernehmen. Das mit dem 1 Euro symbolischen Kaufpreis sollte noch zu regeln sein (notfalls kann ich ihm den einen Euro ja anschließend schenken, denn ich kann ja mit dem Kauferlös machen was ich will *ggg*), aber das mit dem Abmelden ist so ein Problem. Dann nimmt er es nicht mehr, und ich kann es weder auf der Straße stehen lassen, und noch viel weniger noch irgendwo hin überführen, um es los zu werden, weil es dann nicht mehr versichert ist. Außerdem will der Typ es morgen um 18 Uhr haben… angemeldet… und ich werde morgen auch keine Chance haben, die Abmeldestelle zu erreichen, dank der verfl… Gewerkschafter, die morgen ganz München komplett still legen… und ob ich die Karre überhaupt angelassen kriege (Batterie ist schwach), muss ich erst mal sehen, falls ja, muß ich zum Zahnarzt und zum Arzt wegen meiner Grippe…

Aber trotzdem danke für deinen Tip!!! Vielleicht fällt dir oder jemandem anderen noch was anderes ein. Die ADAC-Info kann ich erst morgen erreichen, werde ich aber auch noch versuchen. Notfalls lasse ich die Schenkung platzen und fahre die Mühle zum Verschrotter… Ist mir lieber als hinterher Unmengen an unkalkulierbaren Kosten zu haben…

Liebe Grüße, Nena

Hi
auch mit lange abgelaufenem TüV/AU darf es nicht auf öffentlichem Straßenland stehen, esseidenn als Ordnungsgeldquelle für die Cops.

Wenn der Käufer keinen privaten Abstellplatz hat und das kfz auf öffentlichem Strassenland stehen lassen will, wirst du weiterhin die echnungen kommen, denn ummelden kann er es erst mit bestandener AU/TüV.

Wenn er dir erzählt, er müsste ja nur damit nach hause fahren, danach kommts in die garage, dann fahr mit, nimm nach der verbringung Brief, Schein, Schilder und geh ins näxte Revier und meld die kiste ZEITWEISE ab, danach gibst du dem Käufer den Kram und basta.

ansonsten um mal eben um die ecke zu fahren reichen für den käufer auch die kennzeichen, der brief und ne gültige versicherungsdoppelkarte, bei ner kontrolle sollte er dann aber sagen er wär gerade auf dem weg zum tüv oder zurück :smile:

Verkauf den wagen keinesfalls angemeldet an irgendwen. Alles was der damit anstellt geht an dich, selbst wenn die cops dem die kiste wegschleppen, jede rote Ampel, unfallflucht, die rechnung geht an dich.

HH

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Ich würd’s nicht tun
Hi,
mein Rat ist nicht rechtlich, nur so aus dem Gefühl heraus: Tu es nicht! Wenn er darauf besteht, dass das Auto angemeldet bleibt, dann ist da was faul. Wenn es darum geht, das Auto noch zu ihm zu fahren, das kann man ja tun, aber dann Kennzeichen abschrauben, mitnehmen und Auto abmelden! Sonst ist da etwas faul!!!

Lieben Gruß
Nelly

Hi Nena,

ich hatte auch mal so einen Fall.
Nach 6 Wochen meldete sich die Zulassungsstelle, daß das Auto nicht versichert sei.
Bei einem Telefonat teilte ich der Dame das Geschehene mit (Auto für 200 DM verkauft, keine Käuferadresse).
Sie bestand auf den Kennzeichen, die ich natürlich nicht liefern konnte.
Bei der Polizei sagte man mir, wenn der Typ bezahlt hat, dann können sie nichts machen.
Ewiges Hin- und Hertelfonieren ohne Ergebnis.
Irgendwann kam es dann zu einem Gerichtsbeschluß, daß das Verfahren niedergelegt sei.
Nach ein paar Monaten kam dann die Mahnung vom Finanzamt wegen nicht bezahlter Steuern…
Ich würde heute die Verschrottungsgebühren bezahlen, ist echt billiger!

Grüße
HylTox

Moien!

Verkaufs Ihm…

Dann wird er scih reinsetzen… zu seinen Kumpel fahren und einen richtig schönen Unfall fabrizieren mit einem anderen Auto, das nahezu neu ist aber einen Unfallschaden hat von dem keiner weiss.

Nach diesem gestellten Crash darf deine Versicherung den Schaden bezahlen und deine Prozente gehen hoch, usw…

Weiß net genau wie die sowas händeln, aber auf jeden Fall hast du nen Arsch voll Ärger…

Bernd

Hi Nena,
wir haben vor 18 Monaten ein Auto mit TÜV und zugelassen für 200,–DM verkauft. Wir bekommen heute noch Strafzettel weil der Ar… das Teil nicht umgemeldet hat und ständig falsch parkt und zu schnell fährt.
Nach schriftlicher Stellungnahme bei der entsprechenden Behörde brauchen wir zwar nichts zahlen. Aber diese Info wird nicht zentral gespeichert und so dürfen wir alle drei Monate mal wieder einen Brief schreiben
Also viel Spass bei der Aktion
Gruß
Sera

Hi!

Wenn er die Kiste eh nur auf dem Hof abstellen will, wozu benötigt er dann eine Zulassung?
Das schreit nach unlauteren Absichten!

Man verkauft in Deutschland grundsätzlich niemals(!!) ein angemeldetes Fahrzeug!
Biete ihm an, ihm die Kiste zu seiner Werkstatt zu fahren, dann nehme die Papiere und die Schilder mit, melde den Wagen ab und gib ihm anschließend den Kfz-Brief und die Abmeldebescheinigung.

Macht er das nicht mit, lasse den Wagen verschrotten. Wenn noch einige Teile zu gebrauchen sind, ist es gut möglich, dass Du nichts bezahlen musst bzw. sogar noch etwas rausbekommst. Aber auch wenn es 200 Euro kostet, ist das nichts gegen den Ärger, welchen Du beim Verschenken vermutlich bekommst.

Grüße,

Mathias

Danke an Alle für die Warnung
Hi liebe ExpertInnen :wink:

vielen Dank für Eure Tips und Warnungen! Eure zahlreichen Reaktionen haben bestätigt, was „mein Bauch“ mir zu sagen versuchte (lass die Finger weg!) und ich nicht hin gehört habe :wink:. Ich habe heute Mittag bei dem Mann angerufen, es war nur die Frau am Apperat und versuchte mich wieder umzustimmen (von wegen, sie seien doch ohnehin gesetzlich verpflichtet, die Ummeldung innerhalb von 3 Tagen vorzunhmen). Als ich stur sagte, dass ich das Fahrzeug entweder abgemeldet übergeben würde oder gar nicht, meinte sie könne dazu nichts sagen, ihr Mann würde sich bei mir melden, wenn er von der Arbeit heim käme. Und? Nix ;-/. Kein Klingeln an der Tür (um 18 h wollte er die Kiste abholen) und keine Klingeln des Telefons. War wohl wirklich eine schräge Nummer der Typ. Danke für eure Warnungen. Da wäre ich doch glatt beinahe in eine ziemlich dumme Sache reingetappt.

Also nun halt doch ab zum Schrotthändler mit der Kiste :frowning:((. Habe gehört (vom ADAC), dass es kommen soll dass Verschrotten lassen nix mehr kosten darf… aber das werde ich wohl nicht mehr erwarten können. Garage habe ich leider keine und eine mieten in München wäre die Sache nicht wert. Spätestens in 2 Monaten hätte ich mehr Miete bezahlt als Verschrottung gespart ;-(((

Danke an Alle,
Nena

Ich habe ein altes Auto, bei dem der TÜV/ASU weit überfällig
ist und bei dem sich das Richten nicht mehr lohnt. Um die
Verschrottungsgebühr zu sparen, wollte ich es an einen Bastler
verschenken der es ausschlachtet, habe aber niemanden
gefunden. Jedoch hat sich jemand gemeldet, der es versuchen
will zu richten und der Wert darauf legt, dass das Auto
angemeldet ist. Ich habe aber ein ungutes Gefühl dabei,
jemandem ein auf mich angemeldetes, defektes Auto zu
überlassen, bei dem auch noch der TÜV gut überfällig ist.
Umgemeldet werden kann der Wagen aber wegen des abgelaufenen
TÜVs nicht, erst wenn er den TÜV wieder bestanden hat, wenn er
es noch mal schaffen sollte.

Meine Frage an euch… ist die Aktion sinnvoll, oder wäre es
besser die Verschrottung zu zahlen und dann sicher zu sein,
dass das Auto aus dem Verkehr ist, nicht mehr von Politessen
mit „Knöllchen“ wegen des abgelaufenen TÜVs versehen werden
kann und keiner einen Unfall auf meiner Versicherung baut?
Der „Käufer“ (Kaufpreis = 0 Euro) sagte mir mündlich, dass das
Auto nicht gefahren sondern in eine Werkstatt gestellt werden
würde. Wenn er mir dies im Vertrag auch schriftlich zusichern
würde - Gibt es dann vertragliche Möglichkeiten, dass der neue
Halter für Schäden und Strafzettel haftet oder bin ich noch
für alles zuständig, solange bis das Auto ab- oder umgemeldet
wird, wenn er seine Zusage nicht einhält?

Danke für jeden Tip! Und liebe Grüße,
Nena

Hallo Nena,

hier FAQ:323 wird Dir auch im Schnellformat geholfen (nur als FAQ-Werbung gedacht,natürlich sind die hier gegebenen Antworten richtig)

NIE ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen.

gruß

dennis