Betriebsbedingte Kündigung ??

Von: , Frage gestellt am Di, 17. Dez 2002

Hallo Leute ,
Ich habe im Oktober eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.11.02 erhalten . Was sagt diese Art der Kündigung aus wenn keine weiteren Gründe angegeben sind ?? Habe ich irgendwelche rechtliche Grundlage meinen ehemaligen Arbeitgeber auf Wiedereinstellung oder Abfindung zu belangen , wenn ich aus seinem eigenen Mund weiß , das er schon ab 1.12.02 zwei neue Arbeiter eingestellt hat ( die Firma hat nur 7 bzw. jetzt 8 Angestellte ! ) ! Für mich sieht es so aus als habe er mich abgesägt ( War im Oktober wegen Minniskusschaden 2,5 Wochen krank , und habe mich geweigert zu hause zu arbeiten !!) .
Ich hoffe mir kann jemand helfen , schönen Dank schon mal !!

MFG René

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Betriebsbedingte Kündigung ??

    Hallo René,

    auch wenn die Arbeitsgerichte ziemlich einstimmig urteilen, daß die pauschale Begründung 'betriebsbedingt' keinesfalls ausreicht, sondern die Gründe für eine derartige Kündigung ausführlich darlegt werden müssen... Du hast keinerlei rechtliche Mittel, mit denen Du gegen die Kündigung vorgehen könntest.

    Das Eigentor hast Du Dir allerdings selbst geschossen, weil eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung erhoben werden muß. Wird sie es nicht, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 4 des Kündigungsschutzgesetzes).

    Beste Grüße

    Tessa

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Betriebsbedingte Kündigung ??

    René.

    Wenn der AG nach Ablauf Deiner Küfrist Neueinstellungen vornimmt, kannst Du gar nichts machen.

    Gruß,
    LeoLo

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