Betrug?

Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Feb 2000

Hallo, nachdem ich bei meinem Internetanschluss eine Änderung durchführen ließ, und dabei auch meine vollgefüllte Festplatte durch eine zusätzliche ergänzen ließ, wurde ich durch den ausführenden auf einige äußerst interressante Details aufmerksam gemacht.
1. mein Prozessor ist ein Celeron 333
2. die Festplatte hat 2 GB
3. mein Betriebssystem ist Windows 95

auf der von mir bezahlten Rechnung vom 3.2.1999 sind unter anderem folgende Posten vermerkt.:
1. Prozessor INTEL PENTIUM II
2. Festplatte mit 4,3 GB
3. Windows 98

Der Unterschied zwischen tatsächlichen und in Rechnung gestellten Faktoren beträgt nach meinen Informationen mehrere Tausend Schilling, leider konte ich aber keine genaue Summe erfragen.

Frage:
a) Wer kann mir Rat geben wie ich mit meiner Computerfirma, jetzt am besten umgehe?

b) Wer kann mir eine aussagekräftige Auskunft erteilen von einer genauen Summe zwischen tatsächlichen und in Rechnung gestellten Faktoren?

MFG
Elisabeth

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten hilfreich
    Re: Betrug?

    naja, da ich im Menschen immer das Gute sehe ;-)), wohl eher eine Fehllieferung, denn so dreist ist wohl keiner - was den Prozessor angeht ist ein Ueberpruefen deinerseits nicht erforderlich, beim Speicher mag es ählich sein, obwohl der beim Booten definitv zu sehen ist, aber dass falsche Betriebssystem haettest du bemerken muessen - das wird schwierig. Auf jeden Fall solltest du samt Gerät zum Händler gehen, den Fehler aufzeigen (wie lange hast du den PC ?) und ein neues Gerät verlangen bzw. versuchen dich mit ihm zu einigen.

    Ein PII 400 kostet noch ca. 300 DM, ein Celeron 433 ca. 170 DM. Eine 4GB Platte kostet 200 DM, kleinere gibts kaum noch - schwer zu schaetzen. Win95 ist auch nicht mehr zu erwerben - das Upgrade liegt bei 170 DM.

    Gruss

  2. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Betrug?

    Hi!

    Ehrlich gesagt ist hier wohl von einer Klage abzuraten, denn zugeben wird die Firma eine solch falsche Lieferung wohl kaum und die Beweislast liegt bei Dir...aber wie willst du es beweisen?!?

    Gruß

    Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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