Wasserzähler in Eigentumswohnanlagen
Von: , Frage gestellt am Di, 8. Feb 2000
Hallo
In unserer Wohnanlage wird überdurchschnittlich viel Wasser verbraucht.
Deshalb beschlossen die Eigentümer den Einbau von Wasserzählern (in jede Wohnung) mit einfacher Mehrheit, um eine verursachergerechte Abrechnung zu erreichen.
Dieser Beschluss wurde als nicht angenommen gewertet (Hausverwalter), da der Beschluss nur einstimmig Gültigkeit erlangen konnte.
Da der Einbau von Wasserzählern sich innerhalb von kurzer Zeit amortisieren würde, dem Stand der Technik entspricht, die laufenden Kosten unerheblich sind sowie zum Umweltschutz beiträgt, vertrete ich die Auffassung, dass der Verwalter im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet wäre die Zähler einzubauen. Der Gesetzgeber schreibt den Einbau von Wasserzählern bei Neu-und Umbauten vor.
Wer kann hierzu weitere Info geben. Urteile, Artikel in Fachzeitschriften, Foren, Newsgroups usw.?
Danke
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