Ebay Autokauf

Hallo!

Ich hab da mal eine Frage und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann.

Mein Freund hat sich bei Ebay ein Auto gekauft. Nachdem wir das Auto abgeholt haben machte es nur noch Probleme, d. h. eigentlich nur ein Problem: es ist einfach nicht mehr angesprungen. ADAC konnte uns auch nicht weiterhelfen. NAchdem wie ihn in einer Werkstatt gründlich durchchecken liesse kam heraus, dass zunächst einmal der vorhandene Motor nicht mit dem tatsächlichem übereinstimmt. Weiterhin wurde entdeckt, dass nicht der in der Beschreibung angegebene G-Kat drin war, sondern ein ungeregelter KAT. Ein G-KAT war unter anderem Voraussetzung für den Autokauf.

Was kann man nun rechtlich machen und wie stehen unsere Chancen? Man kann uns doch nicht einfach ein Auto mit ungeregeltam Kat verkaufen, obwohl in der Beschreibung eindeutig G-KAT stand!

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

B.

Hi Bullyy,

abgesehen davon, das man bei Ebay kein ungesehenes Auto kauft - was steht denn im Kaufvertrag drin. Wenn dort zugesichert wird, das ein bestimmter Motor und ein geregelter Kat drin sein müssen, hast du wohl gute Karten zu wandeln. Habt ihr im Vertrag jedoch keinerlei Zusicherungen drinnen, könnt ihr das nur noch unter dem Punkt ‚Lehrgeld‘ verbuchen.

Grüßle
Frank K.

Hi!

Ich gehe mal davon aus, daß in Ebay der KAt angegeben war und nicht angegeben wurde, das das Auto einen Austauschmotor hat.

In diesem Falle würde ich den Vertrag rückgängig machen und sofern der Verkäufer nicht freiwillig mitmacht mich sofort an einen Anwalt wenden!

Gruß

Bernd

Hallo Bullyy,
denke mal dein Freund hat ganz gute Chancen gegen den Verkäufer vorzugehen. Es kommt natürlich auch darauf an was in dem Kaufvertrag steht. Was habt ihr schriftlich, was lief unter „Absprache“? Denke mal bei solchen Geschäften hat Jeder ein Risiko zu tragen, der Verkäufer wie der Käufer. Der Verkäufer kann nicht drinstecken, wenn der Motor wirklich zufällig kaputt geht…(wobei meist ahnt er das schon vorher oder weiss es). Der Käufer geht ein großes Risiko ein, weil er bei einer Privatperson kauft. Bei einer Firma ist es da wesentlich einfacher, da muß ja Garantie gegeben werden.
Meist reicht es aus, wenn man den Verkäufer kontaktiert und erst mal auf die freundliche Masche seinen Unmut zum Ausdruck bringt. Sollte das nicht reichen ist es empfehlenswert die rechtlichen Schritte in Erwägung zu ziehen. Sollte er nicht darauf eingehen, sind eben die rechtlichen Schritte nötig die dann auch mit Sicherheit Erfolg erzielen.
Habe persönlich bei Ebay verschiedene Erfahrungen gemacht, muß aber sagen, dass sich „Einiges“ mit freundlichen Worten geklärt hat. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück.:smile:
…wobei…es gibt immer schwarze Schafe die es darauf anlegen andere Menschen zu schädigen.Besteh auf dein Recht, wenn du ein Kaninchen gekauft hast willst du keine Wühlmaus…-)(olles Beispiel)
Gruß
Timie

Danke!
Hallo,

wollte mich kurz für Eure ANtworten bedanken.

Mein Freund hat sich bereits an den Verkäufer gewendet und ihm eine - wie ich finde - ZU freundliche Email geschrieben. Ich denke mittlerweile auch dass wir gute Chancen haben, das Auto zurück zu geben. Wird scho klappen :smile:

Grüßle

B.