Was passiert, wenn ein Unterhaltspflichtiger erbt?
Von: , Frage gestellt am Di, 21. Jan 2003
Hallo!
Ein Bekannter von mir hat eine 16 jährige Tochter, die gerade eine Ausbildung macht. Er zahlt ihr weiterhin ca. die Hälfte (von dem was er vor der Ausbildung gezahlt hat) Unterhalt. Nun hat mein Bekannter geerbt. Hat die Tochter einen Anspruch auf mehr Unterhalt? Muss er das Erbe dem Jugendamt melden? Können die ihm vom Erbe etwas abzwacken? Was für Pflichten hat er gegenüber seiner Tochter?
Fragen über Fragen. Ist hier jemand der sich auskennt?
Liebe Grüße
Juliane
