Hallo!
Ich war im November 2000 bei einem Arzt in Behandlung.
Seit dieser Zeit habe ich keine Rechnung von ihm erhalten.
Jetzt flatterte mir jedoch ein mit 13.01.2003 datierter Mahnbescheid ins Haus, in dem der Betrag für die o. g. Behandlung gefordert wird.
Meine Frage:
–> Habe ich ein Leistungsverweigerungsrecht aus Verjährung?
Meine Vermutung:
Die Forderung war mit erfolgter Behandlung fällig.
Die Verjährungsfrist begann mit Ablauf des Kalenderjahres 2000.
Die Verjährungsfrist beträgt hier zwei Jahre (stimmt das???).
Somit ist die Forderung verjährt (31.12.2002).
Der Mahnbescheid wurde zu spät erlassen.
Ich habe das Recht der Einrede auf Verjährung.
Meint Ihr, daß meine Einschätzung richtig sein könnte?
Danke für Eure Antworten!
(Bitte möglichst schnell, da Widerspruchsfrist des Mahnbescheides!)
G. Kollmeier