Verjährung Arzt-(Privat-)Patient: 2 Jahre?

Hallo!

Ich war im November 2000 bei einem Arzt in Behandlung.
Seit dieser Zeit habe ich keine Rechnung von ihm erhalten.

Jetzt flatterte mir jedoch ein mit 13.01.2003 datierter Mahnbescheid ins Haus, in dem der Betrag für die o. g. Behandlung gefordert wird.

Meine Frage:
–> Habe ich ein Leistungsverweigerungsrecht aus Verjährung?

Meine Vermutung:
Die Forderung war mit erfolgter Behandlung fällig.
Die Verjährungsfrist begann mit Ablauf des Kalenderjahres 2000.
Die Verjährungsfrist beträgt hier zwei Jahre (stimmt das???).
Somit ist die Forderung verjährt (31.12.2002).
Der Mahnbescheid wurde zu spät erlassen.
Ich habe das Recht der Einrede auf Verjährung.

Meint Ihr, daß meine Einschätzung richtig sein könnte?

Danke für Eure Antworten!
(Bitte möglichst schnell, da Widerspruchsfrist des Mahnbescheides!)

G. Kollmeier

hi,

die frage ist, wurde vorher keine rechnung geschrieben?

fragt der

showbee

Hallo showbee,

der Arzt behauptet, er hätte eine geschrieben.
Ich habe jedoch keine erhalten.

Gruß,
Gustav

hi,

ohne gewähr: mache die einrede der verjährung geltend, wenn der arzt sich auf eine unterbrechungshandlung (hier zugang der rechnung in 2001), dann muss er das nachweisen.

da der anspruch per 31.12.02 nach altem recht noch nicht verjährt war, gilt eigentlich neues recht, jedoch mit der maßgabe, das ein vertrauensschutz auf die kürzere verjährungsfrist besteht (also die alten 2 jahre und nicht die neuen 3 jahre).

bei problemen bzw. grosser summe solltest du allerdings die hilfe eines RA in anspruch nehmen…

gruss vom

showbee