Hallo Herr Meyer,
da die Gemeinde mit Sicherheit eine Satzung erstellt hat, in
welcher geregelt ist, ab wann täglich gestreut oder von Schnee
geräumt ist, hat die Gemeinde die Arbeiten auf Dich
übertragen.
Meiner Erfahrung spielt es keine Rolle, wo genau sich das
Ereignis ereignete ( <-- ;-)) - für die Versicherung gilt
u.U.: Der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit
herbeigeführt.
Hier liegt Fahrlässigkeit vor. Zur groben Fahrlässigkeit gehört mehr als zu spät zu streuen oder sich zu irren, dass man auch auf der öffentlichen Fläche ( Gehweg) streuen muss.
Weil ich die Schneeräumpflicht verletzt habe und sich jemand
dadurch beim Ausrutschen verletzt hat, werde ich zur Kasse
gebeten. (Arzt, Krankenhaus, Lohnausfall, Schmerzensgeld)
Meine Haftpflicht bezahlt nicht, weil man dazu angeblich eine
für Grundstückseigentum braucht.
Dann teile Deiner Versicherung mit, dass sich der Schaden
nicht auf Deinem Grundstück ereignet hat, sondern auf
öffentlichem Gelände. Notfalls gute Gründe suchen, weshalb Du
trotz Gemeindesatzung ausgerechnet an diesem Tag nicht
gestreut hast.
Mit Versicherungen ist das eben so eine Sache.
Ich selbst habe mir an einem schadhaften Maschendrahtzeun,
dessen verrostete Drähte bis zu 30 cm herausstanden, eine
relativ teure Jacke zerrissen - ärgerlich. Das war aber nicht
der erste Schaden, der durch diesen Zaun hervorgerufen wurde.
Nun gut, ich habe den Besitzer ausfindig gemacht um mich an
ihm schadlos zu halten, der aber lehnte jedwede Verantwortung
und Zahlung ab.
Im vorliegenden Fall hat die Versicherung zu prüfen, inwieweit die Kommune in diesem Bereich den Streudienst übertragen konnte oder ob hier Unbilligkeiten auf den Mieter/Eigentümer durch eine Gemeinde übertragen wurden. Deshalb en Hinweis an die Versicherung, dass der Sturz auf öffentlicher Fläche erfolgte.
Da ich ihm aber mit Rechtanwalt drohte, musste ich diese
Drohung ja auch wahr machen. Auf dessen Schreiben hin
behauptete der Grundstücksinhaber, ich hätte seinen Zaun erst
kaputt gemacht ! Meine RSV tritt aber nicht ein, sobald
Schadensersatzansprüche gegen mich geltend gemacht werden -
und den RA selbst zu bezahlen, war mir dann doch .. naja ...
Josef hätte gut daran getan, alles abzustreiten und weit von
sich zu weisen und vieleicht zu behaupten, der Verunfallte
wäre betrunken gewesen oder absichtlich gefallen - das habe
ich aus der Geschichte gelernt.
Anleitungen dieser Art sind aus meiner Sicht wenig hilfreich. Im Gegenteil, wenn durch solch eine Behauptung, der Verletzte liess sich letztlich behandeln, nachweisbar ist, dass der Gestürzte nicht betrunken war, kann es ganz erhebliche weitere Probleme geben. Ausserdem, wer fällt absichtlich hin und zieht sich absichtlich Verletzungen zu.
Grüsse Günter