Schneeräumpflicht

Von: , Frage gestellt am So, 2. Feb 2003

Hallo,

Weil ich die Schneeräumpflicht verletzt habe und sich jemand dadurch beim Ausrutschen verletzt hat, werde ich zur Kasse gebeten. (Arzt, Krankenhaus, Lohnausfall, Schmerzensgeld)
Meine Haftpflicht bezahlt nicht, weil man dazu angeblich eine für Grundstückseigentum braucht.
Der Unfall war aber auf dem Bürgersteig der vorbeiführenden Straße und nicht auf meinem Grundstück.


mfg: Josef

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Schneeräumpflicht

    Hallo,

    da die Gemeinde mit Sicherheit eine Satzung erstellt hat, in welcher geregelt ist, ab wann täglich gestreut oder von Schnee geräumt ist, hat die Gemeinde die Arbeiten auf Dich übertragen. Weil ich die Schneeräumpflicht verletzt habe und sich jemand
    dadurch beim Ausrutschen verletzt hat, werde ich zur Kasse
    gebeten. (Arzt, Krankenhaus, Lohnausfall, Schmerzensgeld)
    Meine Haftpflicht bezahlt nicht, weil man dazu angeblich eine
    für Grundstückseigentum braucht.
    Dann teile Deiner Versicherung mit, dass sich der Schaden nicht auf Deinem Grundstück ereignet hat, sondern auf öffentlichem Gelände. Notfalls gute Gründe suchen, weshalb Du trotz Gemeindesatzung ausgerechnet an diesem Tag nicht gestreut hast. Der Unfall war aber auf dem Bürgersteig der vorbeiführenden
    Straße und nicht auf meinem Grundstück.
    Grüsse Günter

    • Antwort von nach 16 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Schneeräumpflicht

      Hallo,

      da die Gemeinde mit Sicherheit eine Satzung erstellt hat, in
      welcher geregelt ist, ab wann täglich gestreut oder von Schnee
      geräumt ist, hat die Gemeinde die Arbeiten auf Dich
      übertragen.
      Meiner Erfahrung spielt es keine Rolle, wo genau sich das Ereignis ereignete ( <-- ;-)) - für die Versicherung gilt u.U.: Der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt. Weil ich die Schneeräumpflicht verletzt habe und sich jemand
      dadurch beim Ausrutschen verletzt hat, werde ich zur Kasse
      gebeten. (Arzt, Krankenhaus, Lohnausfall, Schmerzensgeld)
      Meine Haftpflicht bezahlt nicht, weil man dazu angeblich eine
      für Grundstückseigentum braucht.
      Dann teile Deiner Versicherung mit, dass sich der Schaden
      nicht auf Deinem Grundstück ereignet hat, sondern auf
      öffentlichem Gelände. Notfalls gute Gründe suchen, weshalb Du
      trotz Gemeindesatzung ausgerechnet an diesem Tag nicht
      gestreut hast.
      Mit Versicherungen ist das eben so eine Sache.
      Ich selbst habe mir an einem schadhaften Maschendrahtzeun, dessen verrostete Drähte bis zu 30 cm herausstanden, eine relativ teure Jacke zerrissen - ärgerlich. Das war aber nicht der erste Schaden, der durch diesen Zaun hervorgerufen wurde.
      Nun gut, ich habe den Besitzer ausfindig gemacht um mich an ihm schadlos zu halten, der aber lehnte jedwede Verantwortung und Zahlung ab.
      Da ich ihm aber mit Rechtanwalt drohte, musste ich diese Drohung ja auch wahr machen. Auf dessen Schreiben hin behauptete der Grundstücksinhaber, ich hätte seinen Zaun erst kaputt gemacht ! Meine RSV tritt aber nicht ein, sobald Schadensersatzansprüche gegen mich geltend gemacht werden - und den RA selbst zu bezahlen, war mir dann doch .. naja ...

      Josef hätte gut daran getan, alles abzustreiten und weit von sich zu weisen und vieleicht zu behaupten, der Verunfallte wäre betrunken gewesen oder absichtlich gefallen - das habe ich aus der Geschichte gelernt.

      HM Der Unfall war aber auf dem Bürgersteig der vorbeiführenden
      Straße und nicht auf meinem Grundstück.
      Grüsse Günter

      • Antwort von nach 17 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Schneeräumpflicht

        Hallo Herr Meyer,
        die Versicherung hat die Schadensleistung abgelehnt, weil dafür keine Versicherung bestand. Nicht wegen der Fahrlässigkeit.

        Ich würde halt in meiner Privathaftpflicht nochmal nachsehen, ob mein Grundstück wirklich ausgeschlossen ist. Die Leistungspflicht hängt auch davon ab, ob man alleine im Haus wohnt oder noch mehr darin wohnen und ob es das Eigentum ist.

        Zu Ihrem Fall Herr Meyer: Ich hätte den Schaden wiederum meiner Haftpflicht gemeldet. Die hat nämlich die Aufgabe berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte abzuwehren. Sie nimmt hierin eine passive Rechtschutzfunktion ein.

        Gruß
        Marco

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Schneeräumpflicht

        Hallo Herr Meyer, da die Gemeinde mit Sicherheit eine Satzung erstellt hat, in
        welcher geregelt ist, ab wann täglich gestreut oder von Schnee
        geräumt ist, hat die Gemeinde die Arbeiten auf Dich
        übertragen.
        Meiner Erfahrung spielt es keine Rolle, wo genau sich das
        Ereignis ereignete ( <-- ;-)) - für die Versicherung gilt
        u.U.: Der Schaden wurde durch grobe Fahrlässigkeit
        herbeigeführt.
        Hier liegt Fahrlässigkeit vor. Zur groben Fahrlässigkeit gehört mehr als zu spät zu streuen oder sich zu irren, dass man auch auf der öffentlichen Fläche ( Gehweg) streuen muss. Weil ich die Schneeräumpflicht verletzt habe und sich jemand
        dadurch beim Ausrutschen verletzt hat, werde ich zur Kasse
        gebeten. (Arzt, Krankenhaus, Lohnausfall, Schmerzensgeld)
        Meine Haftpflicht bezahlt nicht, weil man dazu angeblich eine
        für Grundstückseigentum braucht.
        Dann teile Deiner Versicherung mit, dass sich der Schaden
        nicht auf Deinem Grundstück ereignet hat, sondern auf
        öffentlichem Gelände. Notfalls gute Gründe suchen, weshalb Du
        trotz Gemeindesatzung ausgerechnet an diesem Tag nicht
        gestreut hast.
        Mit Versicherungen ist das eben so eine Sache.
        Ich selbst habe mir an einem schadhaften Maschendrahtzeun,
        dessen verrostete Drähte bis zu 30 cm herausstanden, eine
        relativ teure Jacke zerrissen - ärgerlich. Das war aber nicht
        der erste Schaden, der durch diesen Zaun hervorgerufen wurde.
        Nun gut, ich habe den Besitzer ausfindig gemacht um mich an
        ihm schadlos zu halten, der aber lehnte jedwede Verantwortung
        und Zahlung ab.
        Im vorliegenden Fall hat die Versicherung zu prüfen, inwieweit die Kommune in diesem Bereich den Streudienst übertragen konnte oder ob hier Unbilligkeiten auf den Mieter/Eigentümer durch eine Gemeinde übertragen wurden. Deshalb en Hinweis an die Versicherung, dass der Sturz auf öffentlicher Fläche erfolgte. Da ich ihm aber mit Rechtanwalt drohte, musste ich diese
        Drohung ja auch wahr machen. Auf dessen Schreiben hin
        behauptete der Grundstücksinhaber, ich hätte seinen Zaun erst
        kaputt gemacht ! Meine RSV tritt aber nicht ein, sobald
        Schadensersatzansprüche gegen mich geltend gemacht werden -
        und den RA selbst zu bezahlen, war mir dann doch .. naja ...

        Josef hätte gut daran getan, alles abzustreiten und weit von
        sich zu weisen und vieleicht zu behaupten, der Verunfallte
        wäre betrunken gewesen oder absichtlich gefallen - das habe
        ich aus der Geschichte gelernt.
        Anleitungen dieser Art sind aus meiner Sicht wenig hilfreich. Im Gegenteil, wenn durch solch eine Behauptung, der Verletzte liess sich letztlich behandeln, nachweisbar ist, dass der Gestürzte nicht betrunken war, kann es ganz erhebliche weitere Probleme geben. Ausserdem, wer fällt absichtlich hin und zieht sich absichtlich Verletzungen zu.

        Grüsse Günter

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