Anwaltskosten wg. nicht gestellter Rechnung

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Feb 2003

Hallo!

Ich habe ein Gerät verkauft und mit der Abwicklung viel Ärger gehabt (vermute Betrugsversuch, musste mit dem Preis runtergehen). Das Geld ist am 6.01. eingegangen. Am 15.01. erhielt ich eine Mail, ich solle die Rechnung schicken. Am 31.01 dann eine Mail er (der Kunde) hätte die Sache jetzt an seinen Anwalt weitergegeben und die Kosten hätte ich zu tragen.

Ist das überhaupt möglich? Was geht es mich an wenn er das einem Anwalt gibt. Hätte er nicht erst eine aufforderung per Post schicken müssen? Soweit ich weiss sind eMails noch immer nicht rechtsverbindlich.

bin etwas verwirrt.

gruss

Frank E.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    ????

    Hallo Frank, Ich habe ein Gerät verkauft und mit der Abwicklung viel Ärger
    gehabt (vermute Betrugsversuch, musste mit dem Preis
    runtergehen). Das Geld ist am 6.01. eingegangen. Am 15.01.
    erhielt ich eine Mail, ich solle die Rechnung schicken. Am
    31.01 dann eine Mail er (der Kunde) hätte die Sache jetzt an
    seinen Anwalt weitergegeben und die Kosten hätte ich zu
    tragen.
    Ähm sorry, aber eventuell bin ich ja ein wenig schwer von Begriff. Du kannst mich ja aber sofort aufklären.
    Also, DU hast verkauft. Käufer HAT schon bezahlt. Da stellen sich mir sofort erste Fragen. Warum hat denn der Käufer bezahlt OHNE eine Rechnung zu haben?
    Grundsätzlich zahle ich erst NACH Erhalt einer Rechnung und nicht vorher.
    Aber o.K. wenn es sich um ein Vorkassengeschäft handelt, stellt sich gleich weitere Frage.
    Hast du die Rechnung nicht bei Versand des Artikels beigelegt? Ist das überhaupt möglich? Was geht es mich an wenn er das
    einem Anwalt gibt. Hätte er nicht erst eine aufforderung per
    Post schicken müssen? Soweit ich weiss sind eMails noch immer
    nicht rechtsverbindlich.
    Auch hier wieder.
    Was war zuerst da, das Huhn oder das Ei?
    Hättest du nicht spätestens bei Versand der Ware einen Lieferschein, bzw. bei Vorkasse uach eine Rechnung schocken müssen?

    Grundsätzlich aber:
    Man kann eigentlich davon ausgehen, daß eine e-mail in etwa einer fernmündlichen Absprache gleichzusetzen ist (Telefon). Sie ist daher in allen Fällen rechtsverbindlich, die nur einer solchen Absprache bedürfen.

    Gruß
    der Alex

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re: ????


      Ähm sorry, aber eventuell bin ich ja ein wenig schwer von
      Begriff. Du kannst mich ja aber sofort aufklären.
      Also, DU hast verkauft. Käufer HAT schon bezahlt. Da stellen
      sich mir sofort erste Fragen. Warum hat denn der Käufer
      bezahlt OHNE eine Rechnung zu haben?
      Grundsätzlich zahle ich erst NACH Erhalt einer Rechnung und
      nicht vorher.
      Aber o.K. wenn es sich um ein Vorkassengeschäft handelt,
      stellt sich gleich weitere Frage.
      Hast du die Rechnung nicht bei Versand des Artikels beigelegt?
      Hi!

      Das ganze ist über eBay gelaufen. Bei Versand der Ware hatte ich die Rechnung nicht beigelegt, sondern wollte per Post nachsenden. (damit sie nicht verlorengeht) Dann hat der Kunde schwierigkeiten gemacht und ich hab erstmal gewartet was dabei rauskommt. Das es darauf hinausläuft den Preis zu drücken dachte ich mir schon. Das Geld lag in der ganzen Zeit sicher auf einem Treuhandkonto. Vielleicht will er jetzt ja noch Anwaltskosten rausschinden. Leute gibt es da fällt mir nix zu ein. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass der Kunde bei eBay schonmal gesperrt war und unter neuem Namen einfach weitermachte. Hab schon überlegt ob der Kauf eigentlich rechtsgültig war.

      gruss

      Frank E.

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Kostennote

        Hallo Frank, Das ganze ist über eBay gelaufen. Bei Versand der Ware hatte
        ich die Rechnung nicht beigelegt, sondern wollte per Post
        nachsenden. (damit sie nicht verlorengeht) Dann hat der Kunde
        schwierigkeiten gemacht und ich hab erstmal gewartet was dabei
        rauskommt.
        Ok, verstehe zwar nicht ganz, warum du nicht totzdem erst einmal die korrekte Rechnung nachgesand hast, aber egal. Das es darauf hinausläuft den Preis zu drücken
        dachte ich mir schon. Das Geld lag in der ganzen Zeit sicher
        auf einem Treuhandkonto. Vielleicht will er jetzt ja noch
        Anwaltskosten rausschinden. Leute gibt es da fällt mir nix zu
        ein. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass der Kunde bei
        eBay schonmal gesperrt war und unter neuem Namen einfach
        weitermachte. Hab schon überlegt ob der Kauf eigentlich
        rechtsgültig war.
        Grundsätzlich, ohne genauere Info's warum der Kunde bei e-bay ausgeschlossen wurde sehe ich den Kauf schon als rechtsgültig an.
        Aber in Anbetracht der geschilderten Situation würde ich mich an deiner Stelle ganz enstpannt zurücklehnen, die korrekte Rechnung versenden, dieses dem Käufer auch noch einmal mitteilen die Anwaltskosten ablehnen und falls er den Rechtsweg einschalgen möchte, dann wsoll er dir doch bitte erst einmal die Kostennote von seiner Rechtsvertretung im Original zukommen lassen und nicht so ominös per mail.
        Also, ganz entspannt, in anbetracht der Schilderungen wird da nichts weiter passieren.
        Gruß
        der Alex

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anwaltskosten wg. nicht gestellter Rechnung

    runtergehen). Das Geld ist am 6.01. eingegangen. Am 15.01.
    erhielt ich eine Mail, ich solle die Rechnung schicken. Am
    31.01 dann eine Mail er (der Kunde) hätte die Sache jetzt an
    seinen Anwalt weitergegeben und die Kosten hätte ich zu
    tragen.
    Ich vermute, es geht darum dass der Kunde eine korrigierte Rechnung haben will (wegen des gedrückten Preises).

    Ich würde ihm einfach die angeforderte Rechnung zusenden (wenn Dir das möglich ist) und gut ist. Für die alte Rechnung eventuell eine Gutschrift ausstellen. Woher kann Dein Kunde wissen, ob Du die e-Mail am 15.01 überhaupt erhalten hast.

    Wegen der Kosten würde ich einen eventuellen Prozess auf mich zukommen lassen. Auch die Gegenseite hat die Verpflichtung, Dich zunächst mal kostenneutral aufzufordern. Auf den Anwaltskosten (wenn er überhaupt einen beauftragt hat) würde er sicher sitzenbleiben, wenn Er so ungeduldig und voreilig ist.

    Gruß
    Marian

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