Hallo zusammen,
Ich habe meiner Frau einen (waschbaren) Daunenmantel gekauft, der unerfreulicherweise beim Waschen nach Vorschrift eingegangen ist.
Der Laden schickt das Teil an den Hersteller zurück zur Bewertung. Schön und gut, also warte ich mal ab. Allerdings hat mir die Verkäuferin erklärt, daß ich voraussichtlich eine Gutschrift bekommen werde. Nun mal vorbeugend, falls es Diskussionen geben sollte, die Frage, ich dachte eigentlich, daß ich bei einem Mangel das Recht auf Wandlung, sprich „Geld zurück“ und nicht nur auf eine Gutschrift habe. Liege ich da richtig?
Danke und Gruß abi
Diskussionen geben sollte, die Frage, ich dachte eigentlich,
daß ich bei einem Mangel das Recht auf Wandlung, sprich „Geld
zurück“ und nicht nur auf eine Gutschrift habe. Liege ich da
richtig?
laut Gesetz liegst Du da richtig und ein seriöser Händer wird bei einem Mangel auch das Geld zurück erstatten. Leider gibt es bei vielen Händlern noch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die von den Kunden verlangen, dass diese erstmal ein bis zwei Nachbesserungen (Reparaturen) ertragen müssen. In Deinem Fall entspräche das wohl eher einem Umtausch (also neue Ware). Da die aber voraussichtlich den gleichen Mangel haben wird, sollte der Händler hier das Geld erstatten.
Gruß
Marian
p.s. das ist keine Rechtsberatung. Im konkreten Fall bekommst Du verbindliche Auskunft bei einem Anwalt oder Deiner Verbraucherzentrale.