Weihnachtsgeld zurückzahlen !?

Von: , Frage gestellt am Di, 15. Feb 2000

Vielleicht kann mir hier jemand eine kurze Antwort geben:

Ich habe meine Tätigkeit als Kranknepfleger zum 29.02.2000 gekündigt (Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen). Muss ich nun das Weihnachtsgeld 1999 zurückzahlen, und zwar in vollem Umfang ?

Danke für jeden Tip, Gruss Peter

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten hilfreich
    Re: Weihnachtsgeld zurückzahlen !?

    Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Meines Wissens muß Weihnachtsgeld, daß als "Treuebonus" gewährt wird zurückgezahlt werden. Handelt es sich um eine Zulage aufgrund bedonderer Leistung, dann nicht.
    Aber in aller Regel steht was entsprechendes im Arbeitsvertrag in in evtl. zugrundeliegenden Tarifbestimmungen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Verläßliche Antwort . . .

    ist auf Basis Deiner Angaben nicht möglich.

    Was steht im Aufhebungsvertrag?, Was regelt der Arbeitsvertrag? Gilt ein Tarifvertrag? Was ist mit sog. betrieblicher Übung bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz? Wie wurde es in vergleichbaren Fällen geregelt?

    TIPP: In so komplexen (Arbeitsrechts-)Fragen taugt in der Regel die Ferndiagnose genau so wenig wie in der Medizin. Sofern man Dir das Weihnachtsgeld tatsächlich (anteilig) einbehält, konsultiere Deinen Betriebsrat, Deine Gewerkschaft oder investiere in eine anwaltliche Beratung - oder schreib das Geld ab.

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    bis 31.03.2000 -(

    Oeffentlicher Dienst: Kommt drauf an, was in der tarifvereinbarung steht.
    Habe vor kurzem alles versucht, aber Rueckzahlung bei Aufloesung oder Kuendigung bis 31.3.2000. Einzige Moeglichkeit: Der Arbeitzsvertrag laeuft von alleine aus (Befristung).

    Gruss
    Frank [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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