Hallo Zusammen,
bei mir sollen in der kommenden Woche Wasserzähler eingebaut werden. Dies wurde auch im Mai 2002 angekündigt, sollte allerdings eigentlich im September 2002 stattfinden.
Nachdem ich mich langsam schon wunderte, hing nun am 20. Februar im Treppenhaus ein Zettel, mit dem die Mieter informiert werden, dass am 26. der Einbau stattfinden würde. Dafür müßten die Handwerker zwischen 8.00 und 16.00 Uhr freien Zugang zur Wohnung haben. Alle die nicht anwesend sein können, werden gebeten, einem Nachbarn den Wohnungsschlüssel auszuhändigen.
Leider konnte ich bei einer so kurzen Vorankündigung nur einen halben Tag Urlaub bekommen und werde um 13.00 Uhr das Haus verlassen müssen.
Bin ich dazu verpflichtet, den Handwerkern auch während meiner Abwesenheit Zugang zu meiner Wohnung zu gewähren?
Gruß & Dank
Yasmin
Hallo Yasmin,
Du hast offensichtlich Zustimmung zum Einbau der Wasserzähler erteilt. Also musst Du anwesend sein. Hier hätte im Vorfeld geklärt werden müssen, wann genau die Handwerker kommen und wnan Du voraussichtlich dran bist. Den gesamten Tag frei zu halten ist nicht zulässig, der Vermieter muss etwa darstellen, wann der Handwerker kommt. Du musst dann eine Stunde vor oder nach dem Termin akzeptieren.
Setze Dich mit dem Vermieter oder seinem Handwerker in Verbindung, teile mit, dass Du zur Arbeit musst, vielleicht gibt es eine Möglichkeit die Arbeiten bei Dir zuerst auszuführen.
Ansonsten musst Du jemand Deines Vertrauens beauftragen, weil die Zustimmung offenbar ohne Klärung erfolgt ist.
Gruss Günter
bei mir sollen in der kommenden Woche Wasserzähler eingebaut
werden. Dies wurde auch im Mai 2002 angekündigt, sollte
allerdings eigentlich im September 2002 stattfinden.
Nachdem ich mich langsam schon wunderte, hing nun am 20.
Februar im Treppenhaus ein Zettel, mit dem die Mieter
informiert werden, dass am 26. der Einbau stattfinden würde.
Dafür müßten die Handwerker zwischen 8.00 und 16.00 Uhr freien
Zugang zur Wohnung haben. Alle die nicht anwesend sein können,
werden gebeten, einem Nachbarn den Wohnungsschlüssel
auszuhändigen.
Leider konnte ich bei einer so kurzen Vorankündigung nur einen
halben Tag Urlaub bekommen und werde um 13.00 Uhr das Haus
verlassen müssen.
Bin ich dazu verpflichtet, den Handwerkern auch während meiner
Abwesenheit Zugang zu meiner Wohnung zu gewähren?
Gruß & Dank
Yasmin
vielen Dank!
Du warst wie immer sehr hilfreich und ich habe wie immer Probleme gesehen, wo keine sind - die Installationsfirma hat bei meiner telefonischen Rückfrage ohne weiteres zugesagt, die Arbeiten in meiner Wohnung als erstes zu erledigen.
Schöne Grüße und vielen Dank
Yasmin *dievonjetztanerstdenktunddannfragt*
Du hast offensichtlich Zustimmung zum Einbau der Wasserzähler
erteilt. Also musst Du anwesend sein. Hier hätte im Vorfeld
geklärt werden müssen, wann genau die Handwerker kommen und
wnan Du voraussichtlich dran bist. Den gesamten Tag frei zu
halten ist nicht zulässig, der Vermieter muss etwa darstellen,
wann der Handwerker kommt. Du musst dann eine Stunde vor oder
nach dem Termin akzeptieren.
Setze Dich mit dem Vermieter oder seinem Handwerker in
Verbindung, teile mit, dass Du zur Arbeit musst, vielleicht
gibt es eine Möglichkeit die Arbeiten bei Dir zuerst
auszuführen.
Ansonsten musst Du jemand Deines Vertrauens beauftragen, weil
die Zustimmung offenbar ohne Klärung erfolgt ist.
Gruss Günter