Gewohnheitsrecht Mietnebenkosten?

Von: , Frage gestellt am Do, 27. Feb 2003

Hallo,

nochmal ich mit nochmal ner Frage:

Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit durchgestrichen!

Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat (obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel dazu).

Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu kompliziert? - also da steht z. B.:
Verursachte Kosten: 2000 DEM
Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich bezahlt)
= Nachzahlung: 200 DEM

Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte (Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel, er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich herumerzählt), habe ich das so "akzeptiert" und den die Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte rauskriegen müssen).

Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002 nicht bezahlen.

Kann ich das? Oder ist da ein "Gewohnheitsrecht" entstanden?
Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?

Grüße Netti

PS: Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich bereits jedesmal die NK-Rechnung reklamieren musste, weil die Heizkosten falsch verteilt waren usw.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Gewohnheitsrecht Mietnebenkosten? Nein

    Hallo Netti, Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
    gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
    drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
    durchgestrichen!

    Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
    ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
    Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
    (obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
    kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
    dazu).
    Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung, Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen. Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
    aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
    Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
    Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
    kompliziert? - also da steht z. B.:
    Verursachte Kosten: 2000 DEM
    Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
    bezahlt)
    = Nachzahlung: 200 DEM
    Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten Vorauszahlungen. Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
    hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
    (Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
    er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
    herumerzählt), habe ich das so "akzeptiert" und den die
    Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
    rauskriegen müssen).
    Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen Nachforderung erheben. Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
    liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
    nicht bezahlen.

    Kann ich das? Oder ist da ein "Gewohnheitsrecht" entstanden?
    Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
    Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann jedoch für die Vergangenheit als "Verwirkung" angesehen werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest, dass falsch abgerechnet ist.

    Grüsse Günter

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Gewohnheitsrecht Mietnebenkosten? Nein

      Hallo Netti, Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
      gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
      drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
      durchgestrichen!

      Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
      ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
      Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
      (obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
      kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
      dazu).
      Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der
      Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung,
      Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern
      der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie
      Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
      Wir haben damals die Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw. im Wechsel der Mietparteien gemacht, ebenso das Bereitstellen der Mülleimer. Der Garten gehört zur Wohnung des "Hausmeisters". Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
      aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
      Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
      Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
      kompliziert? - also da steht z. B.:
      Verursachte Kosten: 2000 DEM
      Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
      bezahlt)
      = Nachzahlung: 200 DEM
      Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die
      Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in
      der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten
      Vorauszahlungen. Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
      hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
      (Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
      er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
      herumerzählt), habe ich das so "akzeptiert" und den die
      Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
      rauskriegen müssen).
      Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst
      aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht
      abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier
      Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen
      Nachforderung erheben.
      Das ist toll :-) Aber wie stelle ich das jetzt an? Ganz normal einen Brief schreiben und sagen, dass mir aufgefallen wäre, das...? Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
      liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
      nicht bezahlen.

      Kann ich das? Oder ist da ein "Gewohnheitsrecht" entstanden?
      Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
      Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann
      jedoch für die Vergangenheit als "Verwirkung" angesehen
      werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest,
      dass falsch abgerechnet ist.
      Gut, das würde ich akzeptieren. Aber es könnte ja sein, dass ich es garnicht gewusst hätte, sondern dass mir das jetzt einer gesagt hätte und ich nun nachfordern wolle? Es ist halt immer blöd - macht man "Ärger", kriegt man seine 1800 DEM Kaution nicht zurück (zumindest nicht gleich) und eine Rechtschutzversicherung hab ich nicht.

      Grüße Netti Grüsse Günter

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Gewohnheitsrecht Mietnebenkosten? Nein

        Hallo Netti, Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
        gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
        drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
        durchgestrichen!

        Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
        ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
        Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
        (obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
        kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
        dazu).
        Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der
        Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung,
        Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern
        der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie
        Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
        Wir haben damals die Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw.
        im Wechsel der Mietparteien gemacht, ebenso das Bereitstellen
        der Mülleimer. Der Garten gehört zur Wohnung des
        "Hausmeisters".
        Dann frage ich mich für was der Haumeister noch Geld erhalten hat, er hat doch keinerlei Leistungen erbracht, also steht ihm nichts zu. Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
        aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
        Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
        Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
        kompliziert? - also da steht z. B.:
        Verursachte Kosten: 2000 DEM
        Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
        bezahlt)
        = Nachzahlung: 200 DEM
        Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die
        Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in
        der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten
        Vorauszahlungen. Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
        hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
        (Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
        er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
        herumerzählt), habe ich das so "akzeptiert" und den die
        Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
        rauskriegen müssen).
        Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst
        aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht
        abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier
        Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen
        Nachforderung erheben.
        Das ist toll :-) Aber wie stelle ich das jetzt an? Ganz normal
        einen Brief schreiben und sagen, dass mir aufgefallen wäre,
        das...?
        Richtig, Widerspruch erheben gegen die Abrechnung und die Berücksichtigung der Zahlungen für den Hausmeister verlangen, ebenso die Belegvorlage. Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
        liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
        nicht bezahlen.

        Kann ich das? Oder ist da ein "Gewohnheitsrecht" entstanden?
        Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
        Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann
        jedoch für die Vergangenheit als "Verwirkung" angesehen
        werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest,
        dass falsch abgerechnet ist.
        Gut, das würde ich akzeptieren. Aber es könnte ja sein, dass
        ich es garnicht gewusst hätte, sondern dass mir das jetzt
        einer gesagt hätte und ich nun nachfordern wolle? Es ist halt
        immer blöd - macht man "Ärger", kriegt man seine 1800 DEM
        Kaution nicht zurück (zumindest nicht gleich) und eine
        Rechtschutzversicherung hab ich nicht.
        Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Verwirkung entsteht dadurch, dass jemand Zahlungen anerkennt, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Dann besteht rückwirkend kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn, die Zahlungen wären ohnehin durch einen Gesetzesverstoss erlangt worden.

        Gruss Günter

        • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Gewohnheitsrecht Mietnebenkosten? Nein

          Hallo Netti, Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
          gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
          drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
          durchgestrichen!

          Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
          ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
          Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
          (obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
          kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
          dazu).
          Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der
          Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung,
          Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern
          der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie
          Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
          Wir haben damals die Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw.
          im Wechsel der Mietparteien gemacht, ebenso das Bereitstellen
          der Mülleimer. Der Garten gehört zur Wohnung des
          "Hausmeisters".
          Dann frage ich mich für was der Haumeister noch Geld erhalten
          hat, er hat doch keinerlei Leistungen erbracht, also steht ihm
          nichts zu.
          Ja, eben! Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
          aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
          Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
          Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
          kompliziert? - also da steht z. B.:
          Verursachte Kosten: 2000 DEM
          Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
          bezahlt)
          = Nachzahlung: 200 DEM
          Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die
          Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in
          der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten
          Vorauszahlungen. Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
          hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
          (Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
          er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
          herumerzählt), habe ich das so "akzeptiert" und den die
          Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
          rauskriegen müssen).
          Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst
          aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht
          abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier
          Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen
          Nachforderung erheben.
          Das ist toll :-) Aber wie stelle ich das jetzt an? Ganz normal
          einen Brief schreiben und sagen, dass mir aufgefallen wäre,
          das...?
          Richtig, Widerspruch erheben gegen die Abrechnung und die
          Berücksichtigung der Zahlungen für den Hausmeister verlangen,
          ebenso die Belegvorlage.
          Gut, das werde ich tun. Allerdings, wie gesagt, ist der Hausmeister im Mietvertrag explizit durchgestrichen, deswegen bin ich mir unsicher, ob ich da überhaupt Belege verlangen kann/soll? Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
          liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
          nicht bezahlen.

          Kann ich das? Oder ist da ein "Gewohnheitsrecht" entstanden?
          Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
          Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann
          jedoch für die Vergangenheit als "Verwirkung" angesehen
          werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest,
          dass falsch abgerechnet ist.
          Gut, das würde ich akzeptieren. Aber es könnte ja sein, dass
          ich es garnicht gewusst hätte, sondern dass mir das jetzt
          einer gesagt hätte und ich nun nachfordern wolle? Es ist halt
          immer blöd - macht man "Ärger", kriegt man seine 1800 DEM
          Kaution nicht zurück (zumindest nicht gleich) und eine
          Rechtschutzversicherung hab ich nicht.
          Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Verwirkung entsteht
          dadurch, dass jemand Zahlungen anerkennt, auch wenn er dazu
          nicht verpflichtet ist. Dann besteht rückwirkend kein Anspruch
          auf Erstattung, es sei denn, die Zahlungen wären ohnehin durch
          einen Gesetzesverstoss erlangt worden.
          ahah, also wenn jetzt der Hausmeister seinen 630-DM Job (so will ich das jetzt mal nennen) nicht angemeldet hat und das Geld so bekommen hat, dann wäre das der Gesetzesverstoß!?

          Grüße Annette Gruss Günter

          • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Gewohnheitsrecht Mietnebenkosten? Nein

            Hallo Netti, Richtig, Widerspruch erheben gegen die Abrechnung und die
            Berücksichtigung der Zahlungen für den Hausmeister verlangen,
            ebenso die Belegvorlage.
            Gut, das werde ich tun. Allerdings, wie gesagt, ist der
            Hausmeister im Mietvertrag explizit durchgestrichen, deswegen
            bin ich mir unsicher, ob ich da überhaupt Belege verlangen
            kann/soll?
            Der Hausmeister ist zwar von Dir - weil durchgestrichen - nicht zu zahlen - aber fordere die Belege an (meist kommen die Betroffenen dann schnell in Schwierigkeiten). Du kannst Dich dann mit mir - wenn die Belge vorliegen - direkt in Verbindung setzen. Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Verwirkung entsteht
            dadurch, dass jemand Zahlungen anerkennt, auch wenn er dazu
            nicht verpflichtet ist. Dann besteht rückwirkend kein Anspruch
            auf Erstattung, es sei denn, die Zahlungen wären ohnehin durch
            einen Gesetzesverstoss erlangt worden.
            ahah, also wenn jetzt der Hausmeister seinen 630-DM Job (so
            will ich das jetzt mal nennen) nicht angemeldet hat und das
            Geld so bekommen hat, dann wäre das der Gesetzesverstoß!?
            Halt, halt, unter Gesetzesverstoss - beruflich nennen wir es einen Verszoss gegen eine andere Rechtsnorm ( z.B. Strafrecht) - ist dies Dir gegenüber nicht zu sehen, wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Erstattungsanspruch besteht z.B. dann, wenn Kosten des Hausmeister behauptet werden, die tatsächlich jedoch nicht entstanden sind. z.B. der Hausmeister hat im Monat rd. 300 EUR erhalten, es werden aber umgerechnet 350 EUR im Monat abgerechnet. Hier liegt ein Verstoss gegen ein Gesetz vor und zwar bis zur Klärung der Anfangsverdacht des versuchten Abrechnungsbetruges.

            Grüsse Günter

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