Hallo,
nochmal ich mit nochmal ner Frage:
Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit durchgestrichen!
Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat (obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel dazu).
Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu kompliziert? - also da steht z. B.:
Verursachte Kosten: 2000 DEM
Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich bezahlt)
= Nachzahlung: 200 DEM
Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte (Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel, er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich herumerzählt), habe ich das so „akzeptiert“ und den die Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte rauskriegen müssen).
Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002 nicht bezahlen.
Kann ich das? Oder ist da ein „Gewohnheitsrecht“ entstanden?
Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
Grüße Netti
PS: Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich bereits jedesmal die NK-Rechnung reklamieren musste, weil die Heizkosten falsch verteilt waren usw.
Hallo Netti,
Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
durchgestrichen!
Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
(obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
dazu).
Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung, Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
kompliziert? - also da steht z. B.:
Verursachte Kosten: 2000 DEM
Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
bezahlt)
= Nachzahlung: 200 DEM
Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten Vorauszahlungen.
Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
(Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
herumerzählt), habe ich das so „akzeptiert“ und den die
Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
rauskriegen müssen).
Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen Nachforderung erheben.
Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
nicht bezahlen.
Kann ich das? Oder ist da ein „Gewohnheitsrecht“ entstanden?
Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann jedoch für die Vergangenheit als „Verwirkung“ angesehen werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest, dass falsch abgerechnet ist.
Grüsse Günter
Hallo Netti,
Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
durchgestrichen!
Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
(obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
dazu).
Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der
Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung,
Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern
der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie
Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
Wir haben damals die Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw. im Wechsel der Mietparteien gemacht, ebenso das Bereitstellen der Mülleimer. Der Garten gehört zur Wohnung des „Hausmeisters“.
Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
kompliziert? - also da steht z. B.:
Verursachte Kosten: 2000 DEM
Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
bezahlt)
= Nachzahlung: 200 DEM
Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die
Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in
der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten
Vorauszahlungen.
Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
(Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
herumerzählt), habe ich das so „akzeptiert“ und den die
Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
rauskriegen müssen).
Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst
aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht
abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier
Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen
Nachforderung erheben.
Das ist toll
Aber wie stelle ich das jetzt an? Ganz normal einen Brief schreiben und sagen, dass mir aufgefallen wäre, das…?
Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
nicht bezahlen.
Kann ich das? Oder ist da ein „Gewohnheitsrecht“ entstanden?
Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann
jedoch für die Vergangenheit als „Verwirkung“ angesehen
werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest,
dass falsch abgerechnet ist.
Gut, das würde ich akzeptieren. Aber es könnte ja sein, dass ich es garnicht gewusst hätte, sondern dass mir das jetzt einer gesagt hätte und ich nun nachfordern wolle? Es ist halt immer blöd - macht man „Ärger“, kriegt man seine 1800 DEM Kaution nicht zurück (zumindest nicht gleich) und eine Rechtschutzversicherung hab ich nicht.
Grüße Netti
Grüsse Günter
Hallo Netti,
Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
durchgestrichen!
Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
(obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
dazu).
Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der
Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung,
Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern
der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie
Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
Wir haben damals die Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw.
im Wechsel der Mietparteien gemacht, ebenso das Bereitstellen
der Mülleimer. Der Garten gehört zur Wohnung des
„Hausmeisters“.
Dann frage ich mich für was der Haumeister noch Geld erhalten hat, er hat doch keinerlei Leistungen erbracht, also steht ihm nichts zu.
Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
kompliziert? - also da steht z. B.:
Verursachte Kosten: 2000 DEM
Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
bezahlt)
= Nachzahlung: 200 DEM
Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die
Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in
der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten
Vorauszahlungen.
Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
(Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
herumerzählt), habe ich das so „akzeptiert“ und den die
Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
rauskriegen müssen).
Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst
aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht
abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier
Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen
Nachforderung erheben.
Das ist toll
Aber wie stelle ich das jetzt an? Ganz normal
einen Brief schreiben und sagen, dass mir aufgefallen wäre,
das…?
Richtig, Widerspruch erheben gegen die Abrechnung und die Berücksichtigung der Zahlungen für den Hausmeister verlangen, ebenso die Belegvorlage.
Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
nicht bezahlen.
Kann ich das? Oder ist da ein „Gewohnheitsrecht“ entstanden?
Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann
jedoch für die Vergangenheit als „Verwirkung“ angesehen
werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest,
dass falsch abgerechnet ist.
Gut, das würde ich akzeptieren. Aber es könnte ja sein, dass
ich es garnicht gewusst hätte, sondern dass mir das jetzt
einer gesagt hätte und ich nun nachfordern wolle? Es ist halt
immer blöd - macht man „Ärger“, kriegt man seine 1800 DEM
Kaution nicht zurück (zumindest nicht gleich) und eine
Rechtschutzversicherung hab ich nicht.
Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Verwirkung entsteht dadurch, dass jemand Zahlungen anerkennt, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Dann besteht rückwirkend kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn, die Zahlungen wären ohnehin durch einen Gesetzesverstoss erlangt worden.
Gruss Günter
Hallo Netti,
Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
durchgestrichen!
Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
(obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
dazu).
Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der
Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung,
Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern
der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie
Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
Wir haben damals die Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw.
im Wechsel der Mietparteien gemacht, ebenso das Bereitstellen
der Mülleimer. Der Garten gehört zur Wohnung des
„Hausmeisters“.
Dann frage ich mich für was der Haumeister noch Geld erhalten
hat, er hat doch keinerlei Leistungen erbracht, also steht ihm
nichts zu.
Ja, eben!
Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
kompliziert? - also da steht z. B.:
Verursachte Kosten: 2000 DEM
Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
bezahlt)
= Nachzahlung: 200 DEM
Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die
Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in
der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten
Vorauszahlungen.
Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
(Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
herumerzählt), habe ich das so „akzeptiert“ und den die
Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
rauskriegen müssen).
Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst
aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht
abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier
Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen
Nachforderung erheben.
Das ist toll
Aber wie stelle ich das jetzt an? Ganz normal
einen Brief schreiben und sagen, dass mir aufgefallen wäre,
das…?
Richtig, Widerspruch erheben gegen die Abrechnung und die
Berücksichtigung der Zahlungen für den Hausmeister verlangen,
ebenso die Belegvorlage.
Gut, das werde ich tun. Allerdings, wie gesagt, ist der Hausmeister im Mietvertrag explizit durchgestrichen, deswegen bin ich mir unsicher, ob ich da überhaupt Belege verlangen kann/soll?
Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
nicht bezahlen.
Kann ich das? Oder ist da ein „Gewohnheitsrecht“ entstanden?
Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann
jedoch für die Vergangenheit als „Verwirkung“ angesehen
werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest,
dass falsch abgerechnet ist.
Gut, das würde ich akzeptieren. Aber es könnte ja sein, dass
ich es garnicht gewusst hätte, sondern dass mir das jetzt
einer gesagt hätte und ich nun nachfordern wolle? Es ist halt
immer blöd - macht man „Ärger“, kriegt man seine 1800 DEM
Kaution nicht zurück (zumindest nicht gleich) und eine
Rechtschutzversicherung hab ich nicht.
Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Verwirkung entsteht
dadurch, dass jemand Zahlungen anerkennt, auch wenn er dazu
nicht verpflichtet ist. Dann besteht rückwirkend kein Anspruch
auf Erstattung, es sei denn, die Zahlungen wären ohnehin durch
einen Gesetzesverstoss erlangt worden.
ahah, also wenn jetzt der Hausmeister seinen 630-DM Job (so will ich das jetzt mal nennen) nicht angemeldet hat und das Geld so bekommen hat, dann wäre das der Gesetzesverstoß!?
Grüße Annette
Gruss Günter
Hallo Netti,
Richtig, Widerspruch erheben gegen die Abrechnung und die
Berücksichtigung der Zahlungen für den Hausmeister verlangen,
ebenso die Belegvorlage.
Gut, das werde ich tun. Allerdings, wie gesagt, ist der
Hausmeister im Mietvertrag explizit durchgestrichen, deswegen
bin ich mir unsicher, ob ich da überhaupt Belege verlangen
kann/soll?
Der Hausmeister ist zwar von Dir - weil durchgestrichen - nicht zu zahlen - aber fordere die Belege an (meist kommen die Betroffenen dann schnell in Schwierigkeiten). Du kannst Dich dann mit mir - wenn die Belge vorliegen - direkt in Verbindung setzen.
Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Verwirkung entsteht
dadurch, dass jemand Zahlungen anerkennt, auch wenn er dazu
nicht verpflichtet ist. Dann besteht rückwirkend kein Anspruch
auf Erstattung, es sei denn, die Zahlungen wären ohnehin durch
einen Gesetzesverstoss erlangt worden.
ahah, also wenn jetzt der Hausmeister seinen 630-DM Job (so
will ich das jetzt mal nennen) nicht angemeldet hat und das
Geld so bekommen hat, dann wäre das der Gesetzesverstoß!?
Halt, halt, unter Gesetzesverstoss - beruflich nennen wir es einen Verszoss gegen eine andere Rechtsnorm ( z.B. Strafrecht) - ist dies Dir gegenüber nicht zu sehen, wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Erstattungsanspruch besteht z.B. dann, wenn Kosten des Hausmeister behauptet werden, die tatsächlich jedoch nicht entstanden sind. z.B. der Hausmeister hat im Monat rd. 300 EUR erhalten, es werden aber umgerechnet 350 EUR im Monat abgerechnet. Hier liegt ein Verstoss gegen ein Gesetz vor und zwar bis zur Klärung der Anfangsverdacht des versuchten Abrechnungsbetruges.
Grüsse Günter