Re^4: Gewohnheitsrecht Mietnebenkosten? Nein
Hallo Netti,
Ich habe von 01.07.99 bis 15.03.2002 in einer Mietwohnung
gelebt. Im Vertrag ist natürlich eine Nebenkostenvorauszahlung
drin. Hausmeisterkosten sind im Mietvertrag explizit
durchgestrichen!
Der Vermieter zog immer 30 DEM monatlich von der Vorauszahlung
ab, die er wohl schwarz - weiss ich nicht - einem in unserem
Haus gegeben hat, er die Hausmeisterfunktion übernommen hat
(obwohl der nicht mal ne Glühbirne austauschen konnte - das
kaputte Türschloss hat mein Freund neu justiert - soviel
dazu).
Dies sind auch nicht die Aufgaben des Hausmeister. Der
Hausmeister ist je nach Vertrag für Treppenhausreinigung,
Reinigung der Strasse, Gartenpflege, Bereitstellen und Säubern
der Mülleimer zuständig. Kosten für den Hausmeister wie
Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
Wir haben damals die Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw.
im Wechsel der Mietparteien gemacht, ebenso das Bereitstellen
der Mülleimer. Der Garten gehört zur Wohnung des
"Hausmeisters".
Dann frage ich mich für was der Haumeister noch Geld erhalten
hat, er hat doch keinerlei Leistungen erbracht, also steht ihm
nichts zu.
Ja, eben!
Diese 30 DEM monatlich sind nicht in der NK-Abrechnung
aufgeführt, sondern man sieht das nur daran, dass ich zum
Beispiel 180 DM überwiesen habe aber nur 150 DEM als
Vorauszahlung in der NK-Abrechnung aufgeführt sind (zu
kompliziert? - also da steht z. B.:
Verursachte Kosten: 2000 DEM
Vorausbezahlung: 1800 DEM (anstatt 2160 - wie tatsächlich
bezahlt)
= Nachzahlung: 200 DEM
Diese Abrechnung ist natürlich falsch. Der Vermieter muss die
Kosten des Hausmeisters nachweisen und er muss diese Kosten in
der Nebenkostenabrechnung aufführen. Ebenso Deine gesamten
Vorauszahlungen.
Weil der Vermieter ein A*** war, den man am liebsten von
hinten sieht und ich mich nicht mit ihm rumschlagen wollte
(Ihr versteht das vielleicht, er sitzt ja am längeren Hebel,
er hätte mir bestimmt gekündigt und schlechte Sachen über mich
herumerzählt), habe ich das so "akzeptiert" und den die
Nachzahlung gezahlt (wo ich ja eigentlich was hätte
rauskriegen müssen).
Zuerst einmal war es falsch, dass Du gezahlt hast. Du kannst
aber die Folgeabrechnung beanstanden und mit den nicht
abgerechneten Guthaben Deiner früheren Vorauszahlungen ( vier
Jahre - Rest ist verjährt ) Aufrechnung mit einer etwaigen
Nachforderung erheben.
Das ist toll :-) Aber wie stelle ich das jetzt an? Ganz normal
einen Brief schreiben und sagen, dass mir aufgefallen wäre,
das...?
Richtig, Widerspruch erheben gegen die Abrechnung und die
Berücksichtigung der Zahlungen für den Hausmeister verlangen,
ebenso die Belegvorlage.
Gut, das werde ich tun. Allerdings, wie gesagt, ist der Hausmeister im Mietvertrag explizit durchgestrichen, deswegen bin ich mir unsicher, ob ich da überhaupt Belege verlangen kann/soll?
Nun, da ich ja meine Kaution wieder habe, würde ich am
liebsten den Hausmeister zumindest für die 2,5 Monate 2002
nicht bezahlen.
Kann ich das? Oder ist da ein "Gewohnheitsrecht" entstanden?
Könnte ich evtl. für die Vorjahre mein Geld zurückverlangen?
Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht. Dein Verhalten kann
jedoch für die Vergangenheit als "Verwirkung" angesehen
werden, da Du Zahlungen geleistet hast, obwohl Du wusstest,
dass falsch abgerechnet ist.
Gut, das würde ich akzeptieren. Aber es könnte ja sein, dass
ich es garnicht gewusst hätte, sondern dass mir das jetzt
einer gesagt hätte und ich nun nachfordern wolle? Es ist halt
immer blöd - macht man "Ärger", kriegt man seine 1800 DEM
Kaution nicht zurück (zumindest nicht gleich) und eine
Rechtschutzversicherung hab ich nicht.
Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Verwirkung entsteht
dadurch, dass jemand Zahlungen anerkennt, auch wenn er dazu
nicht verpflichtet ist. Dann besteht rückwirkend kein Anspruch
auf Erstattung, es sei denn, die Zahlungen wären ohnehin durch
einen Gesetzesverstoss erlangt worden.
ahah, also wenn jetzt der Hausmeister seinen 630-DM Job (so will ich das jetzt mal nennen) nicht angemeldet hat und das Geld so bekommen hat, dann wäre das der Gesetzesverstoß!?
Grüße Annette
Gruss Günter