Re^3: Kündigung / Dringend
Hallo.
Wie groß ist die Firma?
Alles in Allem etwa 17 Mitarbeiter.
Dann findet das KSchG auch Anwendung. Du mußt binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü eine Küschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. In erster Instanz ist kein RA zwingend vorgeschrieben. Du mußt da selber entscheiden, ob Du dir das Ganze alleine zutraust und Kosten senken willst. In erster Instanz trägt jeder nämlich seine Kosten ungeachtet des Urteiles selber. Die Rechtsantragsstelle beim ArbG hilft Dir ggf bei der Klageformulierung. Da ja scheinbar kein Kügrund angegeben ist, kannst Du den AG ja mal fragen. Wenn er Dir diesen nicht angibt, wirst Du wohl bis zur Verhandlung warten müssen. Eine verhaltensbedingte Kü kann es ja scheinbar nicht sein, da Du deiner Aussage nach, bisher keinerlei Abmahnungen bekommen und Dir nichts schwerwiegendes zuschulde kommen lassen hast. Wenn der AG vor Gericht seine Kü als personenbedingt (also wegen der Krankheit) deklariert, wird er ziemlich sicher baden gehen. Bliebe nur noch die betriebsbedingte Kü - da käme es darauf an, ob eine Sozialauswahl hinreichend stattgefunden hat. Such Dir aber trotzdem schon einmal in Ruhe einen neuen Job. Ich gehe mal davon aus, daß Du dort eh nicht mehr arbeiten willst, oder? Dann kannst Du bei erfolgreichem Abschluss des Prozesses einen Antrag auf Auflösung des AV stellen und erhältst vermutlich (wenn dem Antrag stattgegeben wird) eine gerichtlich festgelegte Abfindung.
Gruß,
LeoLo