Urheberrecht im Angestelltenverhältnis

Von: , Frage gestellt am Fr, 18. Feb 2000

Hallo, Rechtsexperten.

Ich habe eine Frage zum Thema "Urheberrecht und Angestelltenverhältnis":

Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass für alle von einem Mitarbeiter entwickelten, erfundenen oder erstellten Güter das Urheberrecht an den Arbeitgeber fällt, wenn dieses Gut (materiell oder immateriell) während der Arbeitszeit erstellt wurde.
Was passiert, wenn ich mich in meiner Freizeit in exakt dem selben Themengebiet (hier Internet und E-Business) engagiere und eben irgendein Gut zu diesem Thema erstelle (beispielsweise einen Fachartikel oder ein Fachbuch oder eine Software o.ä.)?

Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass das Urheberrecht an diesen Gütern mir selbst zusteht. Aber wie kann ich das im Zweifelsfall beweisen? Was passiert, wenn ich kündige und die von mir erstellten Güter verkaufe oder vertreiben will bzw. irgendjemandem (also auch einer anderen Firma) gegen Entgelt oder unentgeltlich zur Verfügung stellen will?

Ich hoffe, dass sich jemand von euch mit der Problematik auskennt und mir ein paar Tipps geben kann.
Vielen Dank,

Nio

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