Hallo zusammen,
ich habe aus Ungeübtheit (ich habe das Ding erst seit 4 Mon.) vergessen für meinen Vesparoller ein neues Versicherungskennzeichen zu kaufen. Am Freitag (7. März) hat mich die Polizei angehalten, das Kennzeichen abgeschraubt und eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen. Das ist natürlich kein Kavaliersdelikt, das ist mir klar und ich bin auch ein reuiger Sünder.
Da ich aber momentan selbständig bin und z.B. für Febr./März keine Einnahmen habe, würde mir eine harte Strafe etwas zusetzen. Hat jemand aus dem geschätzten Juristenkreis Erfahrung wie mit solchen Trotteln wie mir umgegangen wird?
Danke & gruß
Falckus
Strafbefehl
Wenn Du sonst noch nicht auffälig geworden bist kannst Du mit einem Strafbefehl rechnen - zur Höhe kann ich allerdings nichts sagen…
Eläuterungen zum Strafbefehl hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=391
Oder einfach bei Google - Strafbefehl Plichtversicherungsgesetz -eingeben, dort kannst Du ne Menge darüber nachlesen, vielleicht findest Du ein ähnliches Beispiel.
M.
Hi Mike,
ich bin zwar sonst schon auffällig geworden, müßte aber inzwischen gelöscht sein. Die Frage ist eben, ob ich schon einmal Rückstellungen bilden soll, oder ob Staatsanwälte bei einer verschusselten Versicherung schon einmal ein Auge zudrücken, …
Danke & Gruß
Falckus
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Hi Mike,
ich bin zwar sonst schon auffällig geworden, müßte aber
inzwischen gelöscht sein.
Was meinst Du jetzt - ich meinte straffällig, nicht als „Verkehrssünder“.
Die Frage ist eben, ob ich schon
einmal Rückstellungen bilden soll, oder ob Staatsanwälte bei
einer verschusselten Versicherung schon einmal ein Auge
zudrücken, …
Die werden mit Sicherheit kein Auge zudrücken. Eine wie Du es verniedlichend ausdrückst, verschusselte Versicherung im Straßenverkehr kann nämlich bedeuten, dass völlig schuldlos in einen Unfall verwickelte Personen auf ihren Kosten sitzen bleiben.
M.
Hi Mike,
Was meinst Du jetzt - ich meinte straffällig, nicht als
„Verkehrssünder“.
Um Gottes willen, ich bin ein völlig unbescholtener Bürger, …
Die werden mit Sicherheit kein Auge zudrücken. Eine wie Du es
verniedlichend ausdrückst, verschusselte Versicherung im
Straßenverkehr kann nämlich bedeuten, dass völlig schuldlos in
einen Unfall verwickelte Personen auf ihren Kosten sitzen
bleiben.
Ein wenig im Ton vergriffen, oder. Ich habe in meinem Ausgangsposting klar dargestellt, daß ich mir bewußt bin, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Aber schön, daß auch du es noch einmal für alle klarstellst.
Gruß
Falckus