Sorgerecht

Guten Morgen Experten :smile:

Am 1.07.98 trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Darin steht u.a., daß bei auf Dauer getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, auch gemeinsam entscheiden, was das Wohle des Kindes anbelangt.
In dem neunem Gesetzt wird unterschieden zwischen Angelegenheiten, „deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist“ - da ist Einvernehmen der Eltern erforderlich - und „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ - da darf immer derjenige entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Folgende Entscheidungen betreffen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung:

  • Staatsbürgerschaft
  • Wahl des Vor- und Nachnamens
  • Aufenthaltsbestimmung (Internat, Heim)
  • schulische Ausbildung
  • Berufswahl
  • eingreifende medizinische Behandlungen (Operationen)
  • Religionszugehörigkeit
  • Vermögensfragen
  • Umgang mit Dritten

Zum konkreten Fall:
Das 6-jährige Kind lebt bei seiner seit 8 Monaten von ihrem Mann getrennt lebenden Mutter. Die Eltern teilen sich das Sorgerecht. Besuchstermine erfolgen flexibel und gestalten sich problemlos. Ein Anwalt wurde für Regelungen der Trennung und des Sorgerechts nicht in Anspruch genommen, weil es nur gütliche Vereinbarungen gab und gibt, mit denen beide Partner einverstanden sind und waren.
Nun hat die Mutter einen neuen Lebensgefährten, mit dem sich das Kind auch sehr gut versteht. Dieser neue Partner wird nun bei der Mutter und dem Kind einziehen.
Handelt es sich hierbei um eine sogenannte „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“? Hat der Ex-Partner das Recht, zu versuchen, das zu verhindern? Hat er reelle Chancen, das zu tun? Wäre ein Termin beim zuständigen Jugendamt ratsam, um objektiv und (hoffentlich) kompetent beurteilen zu lassen, was das beste für das Kind ist? Hat der Vater Chancen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, obwohl dieser voll berufstätig ist? Die Mutter hingegen ist halbtags berufstätig und die Betreuung ist somit gewährleistet und muß nicht in fremde Hände gegeben werden.
Was ist (hypothetisch) besser für das Kind? Bei der Mutter mit dem neuen Lebensgefährten in gewohntem Umfeld zu leben oder beim Vater und einer Tagesmutter?

Über Erfahrungsberichte und Experten-Tipps freut sich
claudia

Hallo Claudia,

unter normalen Umständen (also keine besondere „Vergangenheit“) des neuen Partners der Mutter, hat der Vater hier weder Mitspracherecht noch eine Chance auf alleiniges Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimungsrecht.

Ein gemeinsamer Gesprächs-Termin beim JA macht aber evtl. auch Sinn, um die Fronten zu schlichten. Außerdem wäre es hilfreich, wenn die Mutter ein Verhalten zeigt, dass dem Vater deutlich zeigt, dass nicht beabsichtigt ist, ihn auzubooten (vom Kind zu trennen).

http://www.isuv.de hilft evtl. auch weiter.

Alles Gute wünscht
…Michael

Hallo Claudia,

Ein Anwalt wurde für Regelungen der Trennung
und des Sorgerechts nicht in Anspruch genommen, weil es nur
gütliche Vereinbarungen gab und gibt, mit denen beide Partner
einverstanden sind und waren.

So viel ich weiß, werden Umgang etc. auch nach dem neuen Gesetz nicht mehr familiengerichtlich geregelt, sodass hier ein Anwalt sowieso unnütz wäre. Vielmehr gibt es „betreuten Umgang“ durch die Jugendämter, wenn die Eltern sich nicht einigen können.

Nun hat die Mutter einen neuen Lebensgefährten, mit dem sich
das Kind auch sehr gut versteht. Dieser neue Partner wird nun
bei der Mutter und dem Kind einziehen.

Na prima!

Handelt es sich hierbei um eine sogenannte „Angelegenheit von
erheblicher Bedeutung“? Hat der Ex-Partner das Recht, zu
versuchen, das zu verhindern?

Das Sorgerecht beschränkt sich auf das Kind, nicht auf die Mutter. Wird leider oft vergessen.

Hat er reelle Chancen, das zu
tun?

Wäre mir völlig neu…

Wäre ein Termin beim zuständigen Jugendamt ratsam, um
objektiv und (hoffentlich) kompetent beurteilen zu lassen, was
das beste für das Kind ist?

Auf jeden Fall würde ich das tun. Eine Beratung mehr oder weniger kann ja nicht schaden. Die Damen und Herren da sind ganz gut geschult (in der Regel *g*). Außerdem redet es sich pragmatischer unter Zeugen, die persönliche Schiene kann besser beiseite gelassen werden.

Hat der Vater Chancen, das
alleinige Sorgerecht zu bekommen, obwohl dieser voll
berufstätig ist? Die Mutter hingegen ist halbtags berufstätig
und die Betreuung ist somit gewährleistet und muß nicht in
fremde Hände gegeben werden.

Prinzipiell hat der Vater natürlich Möglichkeiten, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, aber wohl eher nur theoretisch. In der Praxis, und auch nach einer gewissen Auslegung der einschlägigen Paragrafen müsste immer die Mutter zustimmen, was in diesem Falle ja wohl eher nicht der Fall sein dürfte.

Was ist (hypothetisch) besser für das Kind? Bei der Mutter mit
dem neuen Lebensgefährten in gewohntem Umfeld zu leben oder
beim Vater und einer Tagesmutter?

Das gegeneinander aufzuwiegen ist von der Ferne kaum möglich. Auch schließt das Eine das Andere nicht immer aus. Das Beste für das Kind wäre immer, dass beide Eltern sich vertragen und um das Kind innerhalb ihrer Möglichkeiten kümmern. Das hat mit Quantitätsfragen meiner Meinung nach ganz und gar nichts zu tun!

Über Erfahrungsberichte und Experten-Tipps freut sich

Meine Erfahrungen: Miteinander offen und ehrlich reden!!! Und zwar wie erwachsene Menschen.

Alles Gute
Jana