Guten Morgen Experten 
Am 1.07.98 trat das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Darin steht u.a., daß bei auf Dauer getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, auch gemeinsam entscheiden, was das Wohle des Kindes anbelangt.
In dem neunem Gesetzt wird unterschieden zwischen Angelegenheiten, „deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist“ - da ist Einvernehmen der Eltern erforderlich - und „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ - da darf immer derjenige entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält.
Folgende Entscheidungen betreffen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung:
- Staatsbürgerschaft
- Wahl des Vor- und Nachnamens
- Aufenthaltsbestimmung (Internat, Heim)
- schulische Ausbildung
- Berufswahl
- eingreifende medizinische Behandlungen (Operationen)
- Religionszugehörigkeit
- Vermögensfragen
- Umgang mit Dritten
Zum konkreten Fall:
Das 6-jährige Kind lebt bei seiner seit 8 Monaten von ihrem Mann getrennt lebenden Mutter. Die Eltern teilen sich das Sorgerecht. Besuchstermine erfolgen flexibel und gestalten sich problemlos. Ein Anwalt wurde für Regelungen der Trennung und des Sorgerechts nicht in Anspruch genommen, weil es nur gütliche Vereinbarungen gab und gibt, mit denen beide Partner einverstanden sind und waren.
Nun hat die Mutter einen neuen Lebensgefährten, mit dem sich das Kind auch sehr gut versteht. Dieser neue Partner wird nun bei der Mutter und dem Kind einziehen.
Handelt es sich hierbei um eine sogenannte „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“? Hat der Ex-Partner das Recht, zu versuchen, das zu verhindern? Hat er reelle Chancen, das zu tun? Wäre ein Termin beim zuständigen Jugendamt ratsam, um objektiv und (hoffentlich) kompetent beurteilen zu lassen, was das beste für das Kind ist? Hat der Vater Chancen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, obwohl dieser voll berufstätig ist? Die Mutter hingegen ist halbtags berufstätig und die Betreuung ist somit gewährleistet und muß nicht in fremde Hände gegeben werden.
Was ist (hypothetisch) besser für das Kind? Bei der Mutter mit dem neuen Lebensgefährten in gewohntem Umfeld zu leben oder beim Vater und einer Tagesmutter?
Über Erfahrungsberichte und Experten-Tipps freut sich
claudia