Hallo Experten,
als meine Freundin Ende vorletzten Jahres ihre Wohnung kündigte, bekam sie vom hiesigen Stromunternehmen eine Abschlußrechnung über ca. 180,- EUR (damals noch in DM). Da sie zu dem Zeitpunkt kein Geld hatte, ließ sie die Rechnung ein-zwei Monate liegen und bekam natürlich eine Mahnung. Dann bezahlte sie die 180,- Euro aber auch Anfang 2002.
Heute bekommen wir einen Brief von einem Inkassounternehmen, der besagt, daß die Stromfirma letzten November einen Titel zur Vollstreckung bekommen habe und das Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der mittlerweile 360 EUR (!) beauftragt hat.
Tja, wie geht man jetzt am besten vor? Die damalige Rechnung wurde ja bezahlt, was sich an Hand von Überweisungsdurchschlag und Kontoauszug beweisen läßt.
Die beiden Belege an das Inkassounternehmen schicken und mitteilen daß das ganze hinfällig ist - und der Titel umsonst ausgestellt wurde? Oder an das Stromunternehmen und auffordern, ihre Zahlungseingänge zu prüfen? Oder…?
Heute bekommen wir einen Brief von einem Inkassounternehmen,
der besagt, daß die Stromfirma letzten November einen Titel
zur Vollstreckung bekommen habe und das Inkassounternehmen mit
dem Eintreiben der mittlerweile 360 EUR (!) beauftragt hat.
da kann etwas nicht stimmen. Der Stromlieferant bekommt nicht mal so eben einen Vollstreckungstitel. Zunächst wird ein Mahnbescheid zugestellt. Hast Du den? Wenn sich seitens des Schuldners nichts rührt, kommt der Vollstreckungsbescheid. Hast Du den? Bis zu diesem Zeitpunkt hat noch niemand die Berechtigung der Forderung geprüft. Es ist noch der einsame Wunsch des Stromlieferanten. Wenn man allerdings gegen den Vollstreckungsbescheid nichts unternimmt, wird er 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Dann ist der vollstreckbare Titel in der Welt, der vollstreckbar ist, unabhängig von der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Forderung. Bitte kläre zunächst, was Deiner Freundin alles zugestellt wurde.
Gibt es tatsächlich den vollstreckbaren Titel und der Gläubiger stellt sich trotz Zahlungsnachweis stur, mag ich kein do-it-yourself-Verfahren mehr empfehlen. Bei kleinerem Betrag ists einfacher, zähneknirschend zu bezahlen. Das ist dann Konto Lehrgeld, daß man nächstens Mahn- und Vollstreckungsbescheide nicht einfach ignoriert. Bei einem großen Betrag würde ich die Hilfe eines Rechtsanwalts suchen.
Wenn ganz sicher nichts an Mahn- und Vollstreckungsbescheiden vorliegt, fordere die Inkassofirma auf,
ihre Vertretungs- und Einzugsberechtigung nachzuweisen
Kopien von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden zuzusenden.
Dem Energieversorger weist Du die getätigte Zahlung nach.
Tja, wie geht man jetzt am besten vor? Die damalige Rechnung
wurde ja bezahlt, was sich an Hand von Überweisungsdurchschlag
und Kontoauszug beweisen läßt.
Die beiden Belege an das Inkassounternehmen schicken und
mitteilen daß das ganze hinfällig ist - und der Titel umsonst
ausgestellt wurde? Oder an das Stromunternehmen und
auffordern, ihre Zahlungseingänge zu prüfen? Oder…?
Ich würde die Belege als Kopie an beide schicken, damit die das kapieren. Kann sein, das sich die Zahlung mit dem Auftrag für das Inkassounternehmen zeitlich überschnitten hat. Müsste sicherlich auch drunterstehen :„Wenn sie die Forderung bereits gezahlt haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos“ oder sowas. Zahlen würd ich die Mehrforderung nicht, sondern nur den bis zur Zahlung angemahnten Betrag, also die 180 + Mahnkosten, hast du ja, wenn ich das soweit verstanden hab, auch. Du kannst ja nix für deren besch… Buchhaltung.
Danke so weit - noch ein paar Details
Hallo Wolfgang,
danke schon einmal für deine Antwort.
Jetzt habe ich die Sache auch mit meiner Freundin geklärt:
Die Mahnung zur Zahlung kam im November vom Inkassounternehmen. Danach hat sie die 180 EUR + Mahngebühren an das Inkassounternehmen überwiesen. Anscheinend liegt hier also ein Fehler (oder Absicht?) des Inkassounternehmens vor.
Einen Vollstreckungsbescheid (Titel vom 29.11.02) hat sie definitiv *nicht* erhalten. Hätte der vom Gericht kommen müssen oder vom Inkassounternehmen?
Was sollte man nun tun? Lohnt sich bei 320,- EUR Gesamtforderung der Gang zum Anwalt.