Hallo,
ich wohne in einem zwei-Parteien-Haus, mit mir ein Büro des Vermieters.
Meine Heizung schaltet um 22:00 aus, vermutlich aufgrund der Heizungs-Einstellung, die der Vermieter für sein Büro gewählt hat (und die jetzt für das ganze Haus gilt).
Der Vermieter sagt, er wolle das nicht ändern, da er - anders als ich - eine träge Fussbodenheizung hat und nicht 2 Stunden früher kommen will, um bei Arbeitsanfang geheizte Räume zu haben.
Ich finde die Situation inakzeptabel. Weiss jemand wie hier die Rechtslage aussieht oder wo ich mich informieren könnte?
Vielen Dank,
Paul
Hallo Paul,
ich wohne in einem zwei-Parteien-Haus, mit mir ein Büro des
Vermieters.
Meine Heizung schaltet um 22:00 aus, vermutlich aufgrund der
Heizungs-Einstellung, die der Vermieter für sein Büro gewählt
hat (und die jetzt für das ganze Haus gilt).
Der Vermieter sagt, er wolle das nicht ändern, da er - anders
als ich - eine träge Fussbodenheizung hat und nicht 2 Stunden
früher kommen will, um bei Arbeitsanfang geheizte Räume zu
haben.
Ich finde die Situation inakzeptabel. Weiss jemand wie hier
die Rechtslage aussieht oder wo ich mich informieren könnte?
Der Vermieter kann zwar nachts die Heizung auf Nachtabsenkung umstellen. Nachts muss eine Temperatur von mindestens 18 Grad trotz Absendung erreichbar sein ( LG Berlin NZM 99, 1039 ).
Grüsse Günter