Kündigung - wann rechtskräftig?

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

habe mal wieder eine Frage.
Wenn Vermieter A dem Mieter B kündigt (ohne rechtliche Grundlage, also kein Eigenbedarf etc., einfach nur: hiermit kündige ich blablabla) und der Mieter sich nicht daran stößt, also keine Einspruch erhebt oder so, ist dann diese Kündigung wirksam? Oder ist die Kündigung von vornherein zum Scheitern verurteilt, wenn dem Mieter nach 4 oder 6 Wochen einfallt, daß er doch nicht damit einverstanden ist…?

Vielen Dank!

Alice (die weder der Mieter, noch der Vermieter ist)

Hallo Alice,

nach meiner unmaßgeblichen Laienkenntnis muß eine Wohnungskündigung seitens des Vermieters begründet sein, um rechtswirksam zu sein, es sei denn, es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag, der ohne weiteres zu einem bestimmten Zeitpunkt endet.

Als Kündigungsgründe gelten m. W. Eigenbedarf des Vermieters oder Verletzung vertraglicher Pflichten des Mieters, z. B. Rückstand von 2 oder mehr Monatsmieten.

Aber vielleicht kommen noch qualifiziertere Antworten.

Gruß
Wolfgang