Erbrecht, Wieviel muss hier berechnet werden?

Das Grundstück meiner Eltern -Ortsrand- wird jetzt geteilt werden. Auf der einen Seite steht das Elternhaus, die andere Seite ist eigentlich Gartenland.
Der Bebauungsplan um uns herum hat jetzt die Möglichkeit ergeben, dass aus dem Gartenland Bauland wird.
So kommt es denn irgendwann einmal, dass das Land, was 5-10 Euro wert war einmal 40 oder 50 Euro wert sein wird. Allerdings müssen bis dahin auch noch Erschliessungskosten - von mir -
gezahlt werden.
So weit, so gut.
Dieser Grundstücksanteil muss ja nun von meinem Erbanteil abgezogen werden.
Welcher Wert darf/kann/muss mir da jetzt angerechnet werden?

Vielen Dank für eine Auskunft!

Viele Grüße

Carolin

Hallo Carolin,

der abzuziehende Wert richtet sich nach dem vererbten Wert [vorgezogenes Erbe] zum Zeitpunkt der Vererbung. Also wenn es als Gartenland vererbt wird den Preis für Gartenland ansetzen, wenn es als Bauland vererbt wird den Preis für Bauland ansetzen.

Christian