FAMILIENRECHT-Eigenheimzulage bei Trennung/Scheidu

Hallo Experten,

ich habe eine sehr spezielle Frage, aber vielleicht weiß jemand Rat:

Habe ich Anspruch auf die Hälfte der Eigenheimzulage bei Trennung/Scheidung, wenn der Eigentümer der Immobilie mein Noch-Ehemann ist, ich also keine Eigenheimzulage nach § 10e beantragt habe?

Vielleicht kennt sich ja jemand in diesem Forum mit der Thematik aus oder hatte das gleiche Problem. Wäre super.

Danke und Gruß
Tanja

Hallo Tanja,

ich habe nicht Steuerrecht studiert aber,
es ist so:

Jeder Ehepartner kann einmal im Leben…
Jetzt ist dein Mann dran und du kannst beim nächsten Hausbau das auf deinen Name machen.( dann hat dein Mann nichts davon) Also jeder Ehepartner einmal im Leben.
Ich z.B. habe 2 mal gebaut, also einmal habe ich das in Anspruch genommen- und einmal meine Frau.
Wenn du dich jetzt scheiden lässt, kann dein Mann auch nichts mehr von deinem Steuervorteil in Anspruch nehmen!

Grüsse Ingo

Hallo Tanja,

auf jeden FAll vor Beginn des Trennungsjahres, genauer gesagt der ersten getrennten Veranlagung, das Eigentum an einen Partner übertragen und die Eigenheimzulage auf denjenigen umschreiben lassen, der das Eigentum übernimmt.

Wir hatten es erst hinterher gemacht. Folge: Meine Ex-Frau bekommt nur die Hälfte der Föderung und für BEIDE ist Objektverbrauch eingetreten. D.h. ich bekomme niemals Eigenheimförderung! Ich halte das für Verfassungswidrig, aber der Kampf vor Gerichten ist mir zu viel Stress. Selbst meiner Ex-Frau wollte das FA außerdem anfangs die Förderung ganz streichen, wegen eines angeblichen Form-Fehlers unsererseits. Auch für sie wäre dann Objektverbrauch eingetreten. Das ließ sich jedoch abwenden.

Alles Gute wünscht
…Michael

Vielen Dank für Eure Antworten. Leider habe ich mich wohl falsch ausgedrückt und nicht genau erklärt worum es mir geht. Also noch einmal:

Mein Noch-Ehemann besitzt eine Immobilie auf seinen Namen; ist also Eigentümer. Jetzt wurde die Eigenheimzulage ausbezahlt. Wir leben getrennt. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf die Hälfte der Eigenheimzulage; d.h. Ausbezahlung von Barem. Zwar gehört die Immobilie nicht mir, aber ich bin der Meinung, dass im Rahmen der Zugewinngemeinschaft auch die Hälfte des Betrages der Eigenheimzulage mir gehört. Ich bin keine Juristin, daher weiß ich es nicht so genau.

Danke für Eure Antworten.

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Hallo Tanja,

Zuerst mal: Wenn nur er die EHZ beantragt hat, dann bekommt normalerweise er auch das Geld, nicht Du. Normalerweise wird das Geld von der EHZ schon in die Kredite mit eingerechnet. Zahlt er die Raten alleine zurück? Oder zahlst Du auch die Hälfte?

Wenn Ihr Zugewinngemeinschaft habt, dann bekommst Du ja eh die Hälfte vom Haus, oder? Das heisst, Du würdest auch die Hälfte der Schulden haben, wenn das Haus noch verschuldet ist. Die EHZ würde dann eh mit in die „Schulden“ einfließen.

Wenn jetzt nach der Scheidung Dein Mann z. B. das Haus behält und Dich ausbezahlt, dann kriegt er auch die EHZ, weil die ist ja für das Haus gedacht. Würdest Du ihm das Haus „abkaufen“ und ihn ausbezahlen, kannst Du EHZ beantragen.

Habt Ihr keine Zugewinngemeinschaft, dann gilt das vertraglich geregelte.

Grüße Netti

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