ich wollte mal bei ebay etwas verkaufen, las aber letztens in einer Computerzeitschrift, das man auch als Privatperson die gewährleistungspflicht seit neuestem einhalten muss. Heisst also, das wenn ich eine gebrauchte Festplatte oder sonstwas anbiete (selbst wenn ich in den Text reinschreiben sollte, das die von privat und ohne Garantie ist) muss ich da also die 2 Jahre Gewährleistung geben!?
In dem Artikel war dieser fall beschrieben. Die verkaufte Festplatte hatte dann nach ca. 2 Monaten den geist aufgegeben und der Käufer wollte über seinen Anwalt Ersatz oder Reparatur. Ist das so? Muss ich nun irgendetwas beachten, wenn ich da bei ebay meinen alten Kram verkaufen will?
Jep, Punkt 4 ist genau das. Danke schonmal!
Wie muss denn nun dieser gewährleistungsausschuss lauten, damit ich z.B. meine ca. 2,5 Jahre alte Digicam oder Wasserkocher anbieten kann?
Gibt es da einen anerkannten „Standardtext“?
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung“
Ob in diesem Fall noch jemand bietet ist allerdings fraglich, da der Artikel ja defekt sein könnte. Wenn du nun schreibst: Gerät ist top in Ordnung, wird allerdings unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, wird es juristisch bedenklich, denn im gleichen Satz werden Zusgaen gemacht und wieder aufgehoben.
Ich schreibe stets:
„Ich gebe eine 5-tägige Übernahmegarantie, darüber hinaus schließe ich jegliche Gewährleistung aus“
Gruß
Matthias
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