Telekom - Rückgabefrist für nichtbestelltes Gerät
Von: , Frage gestellt am Fr, 28. Mär 2003
Hallo liebe Expert/innen,
folgendes Problem: ein Bekannter von mir hat für eine Geschäftseröffnung ISDN und DSL beantragt. Ihm wurden darauf hin sowohl ein externes, als auch ein internes DSL-Modem zugestellt, die er NICHT bestellt hatte (dies gibt auch die Telekom-Kundenbetreuung zu!). Da der Bekannte leider nicht so gut deutsch spricht und von Technik keinerlei Ahnung hat, fiel ihm der Irrtum nicht rechtzeitig auf.
Das NICHT BESTELLTE externe Modem wurde nach telefonischer Rücksprache mit der Telekom-Kundenbetreuung erst nach der 14-tätigen Rückgabefrist zurückgeschickt (letzte Woche). Der Telekomiker-Versand schickt heute trotzdem eine 2. Mahnung inclusive Androhung gerichtlicher Schritte für das NICHT BESTELLTE Gerät. Er hat es noch nicht einmal zurückerhalten, angeblich würde es noch zurückgeschickt. Aber dürfen die das überhaupt? Hier wurde die Hilflosigkeit eines ausländischen Kunden ausgenutzt!!!
Diese ....... versenden nicht bestellte Ware in der Hoffnung, dass die Rückgabefrist verpasst wird!?!?!?!?!?!?!!!!!!!!!!!!!!!! und berufen sich dann auf eine 14-tägige Rückgabefrist. Gilt die auch, in diesem Fall, wo überhaupt keine Willenserklärung des Kunden vorliegt, also imho kein Kaufvertrag zustande kommt? Darf auch für solche Betrugsfälle die Widerspruchsfrist auf 14 Tage begrenzt werden?????
Danke für jeden Tipp!
Nena
