Telekom - Rückgabefrist für nichtbestelltes Gerät
(Autor: Ν e n a, Frage gestellt am Fr, 28. Mär 2003)
Hallo liebe Expert/innen,
folgendes Problem: ein Bekannter von mir hat für eine Geschäftseröffnung ISDN und DSL beantragt. Ihm wurden darauf hin sowohl ein externes, als auch ein internes DSL-Modem zugestellt, die er NICHT bestellt hatte (dies gibt auch die Telekom-Kundenbetreuung zu!). Da der Bekannte leider nicht so gut deutsch spricht und von Technik keinerlei Ahnung hat, fiel ihm der Irrtum nicht rechtzeitig auf.
Das NICHT BESTELLTE externe Modem wurde nach telefonischer Rücksprache mit der Telekom-Kundenbetreuung erst nach der 14-tätigen Rückgabefrist zurückgeschickt (letzte Woche). Der Telekomiker-Versand schickt heute trotzdem eine 2. Mahnung inclusive Androhung gerichtlicher Schritte für das NICHT BESTELLTE Gerät. Er hat es noch nicht einmal zurückerhalten, angeblich würde es noch zurückgeschickt. Aber dürfen die das überhaupt? Hier wurde die Hilflosigkeit eines ausländischen Kunden ausgenutzt!!!
Diese ....... versenden nicht bestellte Ware in der Hoffnung, dass die Rückgabefrist verpasst wird!?!?!?!?!?!?!!!!!!!!!!!!!!!! und berufen sich dann auf eine 14-tägige Rückgabefrist. Gilt die auch, in diesem Fall, wo überhaupt keine Willenserklärung des Kunden vorliegt, also imho kein Kaufvertrag zustande kommt? Darf auch für solche Betrugsfälle die Widerspruchsfrist auf 14 Tage begrenzt werden?????
Danke für jeden Tipp!
Nena
folgendes Problem: ein Bekannter von mir hat für eine Geschäftseröffnung ISDN und DSL beantragt. Ihm wurden darauf hin sowohl ein externes, als auch ein internes DSL-Modem zugestellt, die er NICHT bestellt hatte (dies gibt auch die Telekom-Kundenbetreuung zu!). Da der Bekannte leider nicht so gut deutsch spricht und von Technik keinerlei Ahnung hat, fiel ihm der Irrtum nicht rechtzeitig auf.
Das NICHT BESTELLTE externe Modem wurde nach telefonischer Rücksprache mit der Telekom-Kundenbetreuung erst nach der 14-tätigen Rückgabefrist zurückgeschickt (letzte Woche). Der Telekomiker-Versand schickt heute trotzdem eine 2. Mahnung inclusive Androhung gerichtlicher Schritte für das NICHT BESTELLTE Gerät. Er hat es noch nicht einmal zurückerhalten, angeblich würde es noch zurückgeschickt. Aber dürfen die das überhaupt? Hier wurde die Hilflosigkeit eines ausländischen Kunden ausgenutzt!!!
Diese ....... versenden nicht bestellte Ware in der Hoffnung, dass die Rückgabefrist verpasst wird!?!?!?!?!?!?!!!!!!!!!!!!!!!! und berufen sich dann auf eine 14-tägige Rückgabefrist. Gilt die auch, in diesem Fall, wo überhaupt keine Willenserklärung des Kunden vorliegt, also imho kein Kaufvertrag zustande kommt? Darf auch für solche Betrugsfälle die Widerspruchsfrist auf 14 Tage begrenzt werden?????
Danke für jeden Tipp!
Nena
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unbestelle Leistungen
(Autor: е х с, Antwort nach 27 Min)
Hi,
Kurzfassung: Dabei handelt es sich um unverlangt zugesandte Ware. Daraus ergibt sich kein Anspruch gegenüber dem Empfänger. Sorgfältig aufbewahren und auf Verlangen rausrücken reicht.
Langfassung von meinem Namensvetter:
http://www.uni-leipzig.de/urheberrech...
Hier noch der einschlägige Paragraph:
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
Gruß
Christian
Kurzfassung: Dabei handelt es sich um unverlangt zugesandte Ware. Daraus ergibt sich kein Anspruch gegenüber dem Empfänger. Sorgfältig aufbewahren und auf Verlangen rausrücken reicht.
Langfassung von meinem Namensvetter:
http://www.uni-leipzig.de/urheberrech...
Hier noch der einschlägige Paragraph:
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
Gruß
Christian
Re: unbestelle Leistungen hm
(Autor: К а r і n Η о f f m а n n, Antwort nach 29 Min)
Hi Christian,
Gruß, Karin
Kurzfassung: Dabei handelt es sich um unverlangt zugesandte
Ware. Daraus ergibt sich kein Anspruch gegenüber dem
Empfänger. Sorgfältig aufbewahren und auf Verlangen rausrücken
reicht.
Ware. Daraus ergibt sich kein Anspruch gegenüber dem
Empfänger. Sorgfältig aufbewahren und auf Verlangen rausrücken
reicht.
Hier noch der einschlägige Paragraph:
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die
Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen
Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen
diesen nicht begründet.
Da hieß es doch "Für eine GEschäftseröffnung". Gilt da das auch, wenn hier im Gesetz steht "an einen Verbraucher"?§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die
Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen
Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen
diesen nicht begründet.
Gruß, Karin
Re^2: unbestelle Leistungen hm
(Autor: е x c, Antwort nach 39 Min)
Hallo,
Gruß
Christian
Da hieß es doch "Für eine GEschäftseröffnung". Gilt da das
auch, wenn hier im Gesetz steht "an einen Verbraucher"?
den Teil habe ich in der Tat überlesen. Die Frage ist dann, ob er gegenüber der Telekom (noch) als Privatperson aufgetreten ist oder als Kaufmann auftrat. Somit wäre dies noch zu klären.auch, wenn hier im Gesetz steht "an einen Verbraucher"?
Gruß
Christian
Re^3: unbestelle Leistungen hm
(Autor: Ν е n а, Antwort nach 55 Min)
Hallo Christian,
LG, Nena
den Teil habe ich in der Tat überlesen. Die Frage ist dann, ob
er gegenüber der Telekom (noch) als Privatperson aufgetreten
ist oder als Kaufmann auftrat. Somit wäre dies noch zu klären.
vielen Dank erst einmal für deine Antwort(en). Er sagt, er sei der Telekom gegenüber als Privatperson aufgetreten, der Gewerbeschein läuft allerdings auf diese Adresse, an die das unverlangte Gerät geschickt wurde!? Da er gerade beginnt, handelt es sich sicherlich noch nicht um einen Vollkaufmann. Spielt das eine Rolle?er gegenüber der Telekom (noch) als Privatperson aufgetreten
ist oder als Kaufmann auftrat. Somit wäre dies noch zu klären.
LG, Nena
Re^4: unbestelle Leistungen hm
(Autor: e x с, Antwort nach 1 Tag, 10 h, 28 Min)
Hallo,
Gruß
Christian
vielen Dank erst einmal für deine Antwort(en). Er sagt, er sei
der Telekom gegenüber als Privatperson aufgetreten, der
Gewerbeschein läuft allerdings auf diese Adresse, an die das
unverlangte Gerät geschickt wurde!? Da er gerade beginnt,
handelt es sich sicherlich noch nicht um einen Vollkaufmann.
Spielt das eine Rolle?
ich bin mir ganz schlicht nicht sicher. Nach meinem Empfinden ist er als Privatperson aufgetreten, aber - wie gesagt - ich bin mir nicht sicher und das ist nur ein Gefühl.der Telekom gegenüber als Privatperson aufgetreten, der
Gewerbeschein läuft allerdings auf diese Adresse, an die das
unverlangte Gerät geschickt wurde!? Da er gerade beginnt,
handelt es sich sicherlich noch nicht um einen Vollkaufmann.
Spielt das eine Rolle?
Gruß
Christian
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