Trennungsjahr
Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Feb 2000
Unter welchen Bedingungen kann - wenn überhaupt - das gesetzliche Trennungsjahr verkürzt oder umgangen und damit die Scheidung vorzeitig vollzogen werden?
Tino
Unter welchen Bedingungen kann - wenn überhaupt - das gesetzliche Trennungsjahr verkürzt oder umgangen und damit die Scheidung vorzeitig vollzogen werden?
Tino
am einfachsten ists wenn man sich einig ist.
dann hat man das jahr einfach schon hinter sich - wenn das beide sagen, wird so was wohl kaum überprüft, oder?
ivo