Hallo Leute
ich habe eine Frage .Ich habe einen Artikel bei Ebay in meiner Beobachtungsliste gehabt . Als ich bieten wollte ,hatte der Verkäufer die Auktion vorzeitig beendet ,mit der Begründung ,der Einstellungspreis wäre nicht korrekt gewesen .Ich hatte vorher eine Frage zu dem Artikel per Email an ihn gestellt.
Als ich mit ihm erneut in Kontakt trat ,um zu erfahren ,warum die Auktion vorzeitig beendet wurde ,begründete er das damit ,das seine böse Schwiegermutter den Artikel haben wollte und er ihr den geben musste (lach ).
Ich wies ihn darauf hin ,dass das nicht rechtmässig ist ,worauf er schrieb ,er sei selber Jurist. Was haltet ihr davon ? Und ist das rechtmässig ?
Es wird sicher noch einmal so eine Auktion geben. Das Leben ist viel zu kurz, um sich mit so etwas länger zu beschäftigen. Ich würde es abhacken und nach Neuem schauen…
ich halte Absstand von eBay. Da gibt es zwar einiges, was Du einklagen könntest, aber warum sollte man sich wg höchstens 50 EUR den Streß machen? Alles was einen höheren Wert hat, würde ich sowieso nur Auge in Auge, per Handschlag oder ähnlich handeln.
Ein Geschäft ist immer eine Vereinbarung zweier Partner und wenn zwei Handllungswillige nicht einig werden, dann wird kein Geschäft daraus. Alles andere wäre Abzocke.
Hi
nö, rechtmässig sicher nicht.
Das war doch deine Frage - oder?
Na und? Es gibt bestimmt wichtigeres… wie oft ist mir das passiert… andererseits, wieviel tausend Artikel hab ich schon beobachtet ohne zu bieten - ist das rechtmässig ?
Die böse Schwiegermutter ist kein Grund!
eBay hat dem Thema der vorzeitigen Beendigung eines Angebotes eine eigene Rubrik in der „Hilfe“ gewidmet: http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
Hi
Richtig! aber: Normal wird der Verkäufer seine Beendigung der Auktion EBAY gegenüber online begründen durch auswahl in nem Menü. Da taucht Schwiegermutter nicht auf…
Und: niemals muss er dies einem pot. Käufer gegenüber begründen, der noch nichtmal geboten sondern nur BEOBACHTET hat.
Wenn dieser Verkäufer dies einem Beobachter gegenübrer per mail tut, selber Schuld… allerdings wird sich daraus keine Handhabe ergeben. Durch beobachten erwirbt man kein Vorkaufsrecht o.ä.
Falls bereits ein Bieter vorhanden ist, ist es zumindest höflich, diesen zu benachrichtigen. Einen/mehrere Beobachter hat das im Grunde überhauptnicht zu interessieren, da der Verkäufer die Beobachter nicht kennt ist auch eine Benachrichtigung nicht möglich.
Ich habe auch schon Auktionen nach einem bereits abgegebenen Gebot beendet um sie wieder einzustellen, z.B. bei Schreibfehler oder falscher Angabe im Titel. Da diese nach Gebot nicht mehr zu korrigieren sind. Da die Findung durch Suchroutine nicht gewährleistet war, musste es sein, die Biter werden in so einem Fall natürlich benachrichtigt. Beobachter können natürlich nicht berücksichtigt werden.
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Ein Geschäft ist immer eine Vereinbarung zweier Partner und
wenn zwei Handllungswillige nicht einig werden, dann wird kein
Geschäft daraus. Alles andere wäre Abzocke.
Hi Uwe…
Dazu muss ein Geschäft zustande gekommen sein. Wenn ich in nem Schaufenster was sehe, und es nächste Woche net mehr da ist, kann ich auch nicht den Ladenbesitzer verklagen. Beobachten ergibt kein Recht auf irgendwas.
HH
vermutlich hast Du den Artikel erst mal beobachtet, dann den Anbieter mit einer Frage angemailt, dann hat er storniert und dann wolltest Du bieten: Die Reihenfolge stimmt doch, oder?
Ohne Jurist zu sein (nur eben auch Anbieter bei Ebay), stellt doch wohl die Inaugenscheinnahme und Frage zu einem Artikel zwar ein Interesse dar, aber noch lange keine Kaufabsicht, geschweige denn einen Kaufvertrag. Wenn Du angezahlt hättest (bei Ebay unüblich, weil Versteigerung), sähe der Fall anders aus.
Ich wies ihn darauf hin ,dass das nicht rechtmässig ist
,worauf er schrieb ,er sei selber Jurist. Was haltet ihr davon
? Und ist das rechtmässig ?
Ich schließe daraus, daß du geflunkert hast (vonwegen nicht rechtmäßig = eher recht mäßig und daß der Verkäufer eher Jurist ist als Du Goldschmiedin
Take it easy: das gleich Negligé gibt’s auch bei Aldi, oder Lidl, oder Neckermann, oder…