Rücktritt bei Beihilfe zum Diebstahl?
Von: , Frage gestellt am Di, 22. Feb 2000
Sachverhalt: Dieb A stiehlt ein Bild bei einem Kunsthändler. Er bittet seine Freundin F, das Bild unterzubringen, bis er einen Absatz gefunden hat. F kennt alle Tatumstände und stimmt zu. Die bekommt jedoch Gewissensbisse, und läßt das Bild der Polizei zukommen.
Frage: Ist hier eine Beihilfe zum Diebstahl gegeben, und wenn ja: Kann sie in irgendeiner Weise zurücktreten oder gibt es irgendwelche Strafminderungs- oder aufhebungsgründe?
Ich wäre sehr dankbar über Auskünfte!!!!
