wann muss ein anwalt aufklären?
Von: , Frage gestellt am Di, 22. Feb 2000
hallo,
eine frage in die runde:
der gegner eines mandanten ändert handschriftlich in einer vereinbarung einen passus geringfügig und teilt dies dem generischen anwalt mit. der zeichnet das schriftstück ab, der gegner geht davon aus, dass alles der vereinbarung entsprechend abläuft (zahlt zb.)
nach vielen monaten sagt der anwalt des gegners, die vereinbarung hätte nie gegiolten,weil der gegner sie ja geändert hätte.
wie verhält sich das, wenn ein juristischer laie etwas ändert, den anwalt informiert und bittte, falls er irrt, ihn darüber aufzuklären?
gibt es so etwas wie eine anwaltliche aufklärungspflicht?
gruß
c. w.
