Nachtrag

Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Mai 2003

Hallo,

ich möchte euch das Ergebnis des Amtsgerichts Jülich mitteilen, an die die Sache (siehe Link) weitergeleitet wurde.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...

Den Einspruch habe ich aus trotz aufrechterhalten.

Heute bekam ich die Antwort. Dort heisst es:

In der Bußgeldsache gegen Roland M. wird die Sache wegen ungenügender Aufklärung des Sachverhaltes mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Aachen zurückverwiesen an den Kreis Düren.

Aus der Akte ist derzeit für das Gericht nicht nachvollziehbar, wie die Polizeibeamten als Zeugen den Tatvorwurf ordnungsgemäß festgestellt haben. Durch das aus den Akten ersichtliche "einfache" Hinterherfahren, kann die angegebene Beobachtung der Zeugen wohl kaum erfolgt sein.

52428 Jülich, 16.05.03
Amtsgericht

.........
Richter am Amtsgericht

Zitat Ende

Jetzt bin ich gespannt, ob der Kreis Düren die Sache weiter verfolgt oder es auf sich beruhen lässt.
Was meint Ihr dazu, kann da noch was folgen?

Auf jeden Fall freue ich mich tierisch über den Erfolg.
Es scheint noch Richter zu geben, die einer Aussage der Polizei nicht Bedingungslos glauben schenkt.

Gruß
roland

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