Copyright auf Screenshots

Von: , Frage gestellt am So, 27. Feb 2000

Wenn ich ein Softwarebuch schreibe und Screenshots verwende, benötige ich die Einwilligung des Softwareunternehmens (z.B. Microsoft) oder reicht ein entsprechender Copyright-Hinweis?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Copyright auf Screenshots

    Nach Urheberschutzgesetz braucht es immer die Genehmigung für eine Reproduktion einer Bildschirmseite.
    Gruß HTH Wenn ich ein Softwarebuch schreibe und
    Screenshots verwende, benötige ich die
    Einwilligung des Softwareunternehmens
    (z.B. Microsoft) oder reicht ein
    entsprechender Copyright-Hinweis?

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