Hallo Ivo,
gegen angemessene Strafen sagt ja keiner was. Aber wenn die
Strafen schlichtweg den Konkurs und die Zwangsveräußerung von
Unternehmensvermögen wie Produktionsanlagen beinhalten, so ist
das über jedes Maß hinaus.
Wie kommst Du darauf, dass Gesellschafter einer juristischen Person, die schwerwiegende Verbrechen wie (fahrlässige) Tötungsdelikte, schwere Körperverletzungen o.ä. begangen hat, ohne Vermögensschäden bestraft werden sollen? Eine Privatperson, die solche Verbrechen begeht, wird mit ganz massiven Vermögenseinbußen rechnen müssen, warum also nicht auch eine jurist. Person (bzw. deren Gesellschafter)?
Außerdem finde ich es ziemlich daneben dass man in den USA so
ziemlich gegen alles klagen kann was jedem bekannt sein
müsste... z.B. dass man keine Tiere in der Mikrowelle trocknen
kann usw. Die Warnhinweise erschlagen einen dort.
Wieso, auch in Dtl. kannst Du beinahe jeden Schrott vor Gericht bringen. Das kostet halt nur irgendwann ziemlich viel Geld (die Kosten beziehen sich ja auf den Streitwert).
Der Unterschied in Amerika ist nur, dass Rechtsanwälte am Ausgang beteiligt werden und dementsprechend bei halbwegs günstiger Prognose die event. Kosten für den Kläger übernehmen. Dass das bei risikobereiten, sensationsgeilen Anwälten natürlich zu Auswüchsen zumindest bei der Klageerhebnung führt, ist denke ich klar.
Und große Summen kommen einfach durch die Möglichkeit der Sammelklage zu stande...
Nebenbei, viele der häufig zitierten "Urteile" sind Hoaxe.
Grüße
Jürgen