Was ist 'ständig freihalten'?
Von: , Frage gestellt am Di, 29. Feb 2000
Hallo,
Die Bauordnungen der Länder sprechen von ständigen Freihalten der Feuerwehrzufahrten.
Auf öffentl. Gelände ist dies durch die StVO §12(8) untersetzt.
Auf privatem Gelände gilt jedoch nur Bauordnungsrecht.
Ist jetzt "ständiges Freihalten" gleichzusetzen mit Park- oder mit Halteverbot.
Die Kommentare sprechen vom Abstelölen der Fahrzeuge- dies sei nicht erlaubt.
Wo finde ich evt. ein OG-Urteil oder eine andere bindende Aussage?
