Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Feb 2000

Einer meiner Kunden, eine Einrichtung mit betreutem Wohnen, rechnet Pflegeleistungen nach Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) mal im Rahmen dieser Sätze, mal zu (billigeren) Privatpreisen ab. Ich weiß, dass das nicht zulässig ist, müßte hier aber einen Beleg dafür finden, mit dem ich das nachweisen kann. Wer kann mir die entsprechenden Kommentare zum SGB XI besorgen?

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