Ich habe vor anderen Parkenden Autos mit meinem Auto und einem Hänger gehalten, weil meine Freundin in der Bank einen Brief eingeworfen hat.
In der Zwischenzeit ist einer der Ausparken wollte gegen meinen Hänger gefahren. Mein Hänger ist nichts passiert, sein Stoßfänger hat eine Schramme. Er ist der Meinung, das ich Unfallverursacher bin, ich bin nicht der Meinung.
Jetzt weis ich nicht genau ob ich länger als 3 Minuten gehalten habe, auf alle Fälle hatte ich den Motor noch an.
ob du parkst oder hältst ist unerheblich, denn dein anhänger war ja wohl nicht unsichtbar. wenn einer dagegen fährt, ist das sein problem, und ich frage mich, wie er auf die idee kommen kann, du wärest schuld?!
Geparkt hast Du nicht, weil der Wagen ja lief und Du hättest auf den Verkehr jederzeit einwirken können.
M.e. hat der Schuld, der Dir in den Hänger gefahren ist.
Wurde nicht die Polizei gerufen?
Gruß
roma
Wenn Neben der Parkplatzreihe mehrere Autos z.B. wegen einer Ampel anhalten und in diesem Fall einer beim Ausparken einen der Haltenden rammt, egal ob mit oder ohne Anhänger … Wer ist dann schuld? Vielleicht die Ampel?
Im Ernst, i.d. Regel ist der, der auf ein klar erkennbares stehendes Hindernis o.ä. auffährt schuld. Und ich nehme an, daß Du nicht gerade einen Plexiglasanhänger hast.
das mach ich jetzt auch
prima idee! wenn ich nen neuen wagen brauche, suche ich mir einfach einen, der im parkverbot hält und rassle dem voll rein da er ja „schuld“ ist, krieg ich ein neues auto…
sag deinem unfallgegner, dass er sich das schwer von der backe schmieren kann. wenn er zu dumm ist, an deinem hänger unfallfrei vorbeizufahren, ist er nunmal selber schuld. wenn er anderer auffassung ist, solltest du es drauf ankommen lassen. das bußgeld fürs falsch parken dürfte allemal billiger sein als die reparatur am auto des dummies.
gruß
spot
ganz so einfach (soll der #+?"! doch die Augen aufmachen ) ist es nicht! Halten in zweiter Reihe ist nämlich nicht erlaubt. Aus dem Verwarnungs- und Bußgeld-Katalog, gefunden unter http://www.mfv.weka.de/bussgeld.htm
verbotswidrig gehalten…
…in zweiter Reihe 30 DM Verwarnungsgeld
zusätzlich mit Behinderung (hier möglicherweise zutreffend) 40 DM
So, das war möglicherweise klar, aber dann tippe ich auch mal ganz stark darauf, daß der Schaden irgendwie geteilt wird. Denn Du hast etwas Verbotenes getan - und wenn Du das nicht getan hättest, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen. Derartige Urteile kenne ich, zwar nicht aus dem eigenen Erleben, aber aus dem Bekanntenkreis.
Weiter weiß ich allerdings auch nicht, nur den Allerweltsrat - geh zum Anwalt.
Also ich war inzwischen beim Anwalt.
Das ganze ist ein Gespann.
Ich habe nicht länger als 3-4 Minuten gehalten.
Unberechtigtes Halten ist nicht unbedingt nachweisbar.
Es würde Aussage gegen Aussage stehen.
Der Auffahrende hat in der Regel Schuld.
In dem Fall kann mir keine vorsätzlich behindernde Handlung unterstellt werden.
Ein Ausparkender hat sich vor dem Ausparken zu informieren (Außenspiegel, Rückspiegel)
Da der Andere der Meinung ist, ich hätte Schuld liegt es in seiner Hand zu Klagen.
Nunja die Versicherung hat wegen der Beschuldigung des Anderen die Angelegenheit in der Hand.
So sieht es momentan aus. Mal sehen was daraus wird.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]