Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Re: wohnungseigentümergesetz - verwalteraufteilung
Hallo K.,
funktioniert ohne Probleme, ......wenn
1.Eigentümerbeschluß über die jeweilige
Vergabe der Verwaltertätigkeit vorliegt,
wobei die Höhe der mon.Verwalterentgelte
genau festgelegt werden müssen !
2.die ET beschließen, daß der xy die
Handwerkertätigkeit, Reinigung des Gartens
o.ä. vornimmt. Hier auch das Entgelt fest-
legen, da ansonsten Probleme aufkommen.
3.Diese beiden kleinen Beschlüsse in einer
ETVersammlung fassen, schriftlich nieder-
legen, fertig.
4.Der(die) Verwalter sind sodann gezwungen,
nach den Beschlüssen zu handeln.
Geht bei uns in einer ebenfalls kleinen Wohnanlage seit Jahren prima.
Rechtliche Absicherung ist genüge getan, da alle Regelungen in den jeweiligen Beschlüssen nach dem WEG (Wohnungs-Eigentums-Gesetz) festgelegt worden sind.
Viele Grüße
Armin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]