komplizierte Bau-Detail Frage
Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Jul 2003
Hallo zusammen,
Wir haben mit einem Bauträger gebaut. "All-inclusive" sozusagen.
Für einige Gewerke haben wir dann Eigenleistung vereinbart und geleistet. Z.B. Bodenbelag. Wir haben das Parkett selber verlegt.
Dazu habe ich dem Bauleiter telefonisch die Höhe des Parketts telefonisch durchgegeben , damit der Estrich entsprechend gegossenwerden kann.
(Meine Lebensgefährtin kann dieses Gespräch bezeugen) Ich hatte dem Bauleiter gesagt: "14.5mm für Parkett, 2mm für Unterlage und 0.2mm für Folie" - daraufhin lachte er und sagte: "okay, danke, auf den mm genau kann man das eh nicht machen".
Nun das Problem: Eine Tür (Glas) lässt sich nicht schliessen.
Der Bauleiter behauptet nun, wir hätten nur 14mm durchgegeben und weisst alle Schuld von sich - Genaugenommen geht es um einen einzigen mm...
Wie ist da die Rechtslage?
Der Handwerker sagt mir, dass "eh immer 10mm Luft eingeplant würdem; 3mm für oben und 7 für unten" - demnach muesste es ja passen. Weiterhin wäre die Frage der Abschlussleiste, die auch 1-2mm ausmacht und diesem Fall das Fass zum Ueberlaufen bringt...
Wer muss da wie den Beweis führen. Der Bauleiter scheint sich auch unsicher zu sein, da er sagt: "das ist eine schwierige Rechtslage"
Danke für Hinweise!!
Grüsse,
ok
