komplizierte Bau-Detail Frage

Von: , Frage gestellt am Mi, 9. Jul 2003

Hallo zusammen,
Wir haben mit einem Bauträger gebaut. "All-inclusive" sozusagen.
Für einige Gewerke haben wir dann Eigenleistung vereinbart und geleistet. Z.B. Bodenbelag. Wir haben das Parkett selber verlegt.
Dazu habe ich dem Bauleiter telefonisch die Höhe des Parketts telefonisch durchgegeben , damit der Estrich entsprechend gegossenwerden kann.
(Meine Lebensgefährtin kann dieses Gespräch bezeugen) Ich hatte dem Bauleiter gesagt: "14.5mm für Parkett, 2mm für Unterlage und 0.2mm für Folie" - daraufhin lachte er und sagte: "okay, danke, auf den mm genau kann man das eh nicht machen".
Nun das Problem: Eine Tür (Glas) lässt sich nicht schliessen.
Der Bauleiter behauptet nun, wir hätten nur 14mm durchgegeben und weisst alle Schuld von sich - Genaugenommen geht es um einen einzigen mm...
Wie ist da die Rechtslage?
Der Handwerker sagt mir, dass "eh immer 10mm Luft eingeplant würdem; 3mm für oben und 7 für unten" - demnach muesste es ja passen. Weiterhin wäre die Frage der Abschlussleiste, die auch 1-2mm ausmacht und diesem Fall das Fass zum Ueberlaufen bringt...
Wer muss da wie den Beweis führen. Der Bauleiter scheint sich auch unsicher zu sein, da er sagt: "das ist eine schwierige Rechtslage"

Danke für Hinweise!!
Grüsse,
ok

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Gar nicht so schwierig

    Hallo,

    gar nicht so schwierig.

    1. Du hast nicht verbindlich per Dokumentation die Höhe übergeben. Somuit ist dei Beweislast zu Deinem Nachteil.

    ABER

    2. Wieso hat der Türbauer die Tür nicht angepasst? Er hat vor dem Einbau die Maße zu überprüfen. Das Problem hat der Türbauer, sollte er keine Bedenken VORHER angemeldet haben.

    Christian

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